Miete zurück

Frankfurt/Main (dpa) — Eine Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um rund 20 Prozent verstößt gegen das Strafgesetz und berechtigt den Mieter zur Rückforderung der zuviel gezahlten Miete. Dies beschloß das Amtsgericht Frankfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Der Vermieter einer Wohnung im Frankfurter Nordend muß seinem Mieter deshalb 9.500 Mark zuviel kassierte Miete zurückzahlen. Der Wohnungsbesitzer hatte für eine knapp 100 Quadratmeter große Wohnung monatlich 1.250 Mark als „übliche Marktmiete“ verlangt und die Vergleichsmiete somit um 375 Mark überschritten.