Härtefonds für NS-Opfer

Düsseldorf (epd) — Für Verfolgte des Nationalsozialismus, die bisher keine oder nur geringe Entschädigung erhalten haben, will Nordrhein-Westfalen einen Härtefonds einrichten. Dies bestätigte am Donnerstag ein Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf. Die Ausgestaltung dieser Härteregelung auf Landesebene, für die im nächsten Jahr eine Million Mark vorgesehen sind, sei noch „in der Schwebe“. Landesregelungen für die sogenannten vergessenen NS-Opfer wie Zwangssterilisierte, Homosexuelle, ZwangsarbeiterInnen sowie Sinti und Roma gibt es bisher in Berlin, Hamburg, Bremen, Schleswig- Holstein, Niedersachsen und Hessen.

Der Kölner Bundesverband Information und Beratung für Verfolgte des Nationalsozialismus begrüßte das Vorhaben, kritisierte zugleich aber die finanzielle Ausstattung als zu gering.