Der spielt doch nur!

■ Gericht: Ausgangsverbot stundenweise für Collie

Derschottische Schäferhund „Prinz“ hat vom höchsten niedersächsischen Verwaltungsgericht eine zeitweilige Ausgangssperre verpaßt bekommen. Nach dem Willen ängstlicher Dorfbewohner sollte der sechsjährige Collie- Rüde ständig eingesperrt oder angeleint sein, um gar nicht erst in die Versuchung zu kommen, jemanden zu beißen. Das war den Richtern jedoch eine zu harte Strafe: „Prinz“ muß jetzt nur von 06.30 Uhr bis 09.00 Uhr und von 11.30 bis 13.30 Uhr das Haus oder seine Hütte hüten. In dieser Zeit tummeln sich gegenüber Herrchens Bauernhof Kinder an einer Schulbushaltestelle.

Begonnen hatte der Ärger schon 1988, als „Prinz“ erst zwei Jahre alt war. Er soll nach der Klage von Dorfbewohnern schon mal Radfahrer gezwickt und angekläfft, ein Kind sogar mal angesprungen haben. Der Bauer behauptete dagegen vor Gericht, sein Hund wehre sich nur dann, wenn er provoziert werde. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn jemand Stöckchen nach ihm werfe oder er in der Silvesternacht mit Böllern verrückt gemacht werde.

Rettung vor ewigem Freigangverbot und ständigem Angeleintsein brachte schließlich das Gutachten des amtlichen Kreisveterinärs: „Prinz“ sei ein „ausgesprochen friedliches Tier“, attestierte er dem Collie. Da halfen den Hundegegnern auch nicht die 30 gesammelten Unterschriften. Die erste Gerichtsinstanz hatte den Rüden noch zu Hofarrest verdonnert gehabt, „weil er ängstliche Bürger zu so unbedachten Reaktionen veranlassen könnte, daß er doch mal beißt“. dpa