Grundrecht Schlaf

■ Bald schon 4 Uhr nachts nach Mallorca? — vgl. S. 18

Körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht. Jederzeit von Bremens innerstädtischem Flughafen aus in die große weite Welt jetten zu können, dagegen nicht. Doch was schert schon der gesunde Schlaf der paar tausend Flugplatz-AnwohnerInnen, wenn es um das gesunde Geschäft von zwei, drei Fluggesellschaften geht?

Einen vernünftigen Grund, ausgerechnet um vier Uhr morgens nach München oder Mallorca fliegen zu müssen, gibt es aus Sicht der Passagiere zwar nicht, aber die Chartergesellschaften könnten ihre Maschinen besser auslasten. Selbst ihre Freude darüber wäre allerdings wohl nur von kurzer Dauer, denn angesichts des ab 1993 offenen Flugmarktes würde die Nachtfliegerei sehr schnell die Preise soweit drücken, daß der Extraprofit dahin ist.

Und welchen Vorteil hätte es, wenn der Nachtflugschein Bremen-München billiger würde als die Zugfahrkarte? Welchen Sinn hätte wohl eine solche Förderung des Flugverkehrs, der seine ökologischen Folgen ja nicht bezahlen muß?

Es gibt viele gute Gründe für das Bremer Nachtflugverbot, nicht nur medizinische. Dirk Asendorpf