Gurke des Tages

Ein ebenso ängstlicher wie besitzbewußter deutscher Bürger hatte beantragt, entlang der Nachbargrenze seines Grundstücks Erdwälle von etwa 1,80 Meter Höhe errichten zu dürfen. Die Außenseiten wollte er mit widerstandsfähigen Pflanzen befestigen. „Einigeln nicht erlaubt“, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und verbot dem Mann, seinen Besitz „festungsähnlich“ zu sichern.