Elektronischer Hausfriedensbruch

■ Mit hinterhältigen Methoden wollen Software-Firmen illegales Kopieren verhindern: Eine kostenlose Demo-Diskette spioniert heimlich die gesamte Festplatte aus

verhindern: Eine kostenlose Demo-Diskette spioniert heimlich die gesamte Festplatte aus

Die Software-Hersteller schlagen Alarm: Sechs Milliarden Dollar sind dem europäischen Markt im vergangenen Jahr durch nichtlizensiertes Kopieren entgangen. Im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von vier Milliarden Dollar, beklagt die BSA (Business Software Alliance), und rechnete allein für Deutschland 1991 einen Verlust von knapp zwei Milliarden Mark aus. Die gängige Firmenpraxis, die benötigte Software einmal zu kaufen und dann auf alle Betriebsrechner zu kopieren, gerät zunehmend ins Visier von Verbänden wie der BSA oder dem deutschen Interessenverband VSI (Verband der Softwarehersteller).

Im klassischen Dilemma zwischen Preishöhe und Stückzahl gefangen, lenken nun einige Software- Firmen ihre Kreativität auf hinterhältig-subversive Bahnen. Der Trick: Eine Diskette zum Beispiel mit Demo-Programmen der Firma KO-Soft landet gratis im Laufwerk. Während die Demo läuft, wird nebenbei die komplette Festplatte auf nichtlizensierte KO-Software untersucht. Wenn ja, erscheint ein äußerst verlockendes Angebot auf dem Bildschirm (kompl. Handbuch umsonst, etc.). Hierzu muß nur die Diskette oder ein von der Diskette auszudruckender Gutschein eingeschickt werden.

Geliefert wird jedoch per rechtsanwaltlichem Schreiben eine Schadenersatzforderung wg. Raubkopiererei von einigen tausend Mark. Gefordert wird weiter die Vernichtung der Raubkopien, die schriftliche Abbitte und die Lieferadressen der Piraten. Bei Nichtbefolgung droht der Software-Hersteller mit dem Gericht.

Die Grundlage hierfür ist der „Untersuchungsbericht“. Er wurde nämlich in chiffrierter Form auf Diskette bzw. Gutschein abgelegt. Dieses Vorgehen ist durchaus legal. Der Straftatbestand „Ausspähen von Daten“ trifft nur zu, wenn die Festplattendaten „besonders gesichert“ sind.

Die rechtliche Zukunft im europäischen Markt ab Januar 1993: Die Nachweispflicht per Gutachten für Softwarehersteller, ob ihre Programme überhaupt schützenswert sind, entfällt. Bisher scheuten viele Hersteller diese langwierigen Verfahren. Mit der neuen Copyright- Ergänzung können Kopierschutz- Vergehen schneller und öfter vor Gericht getragen werden.

Bleibt ein Beispiel von einem Ansatz, wie er sein sollte: Seit Juni 1992 bietet der Soft-/Hardware- Bausatz-Hersteller „ELV“ seine Programme ohne Kopierschutz an. Begründung: „Qualität und Anwenderfreundlichkeit haben für uns allemal erste Priorität.“ Eine empfehlenswerte Adresse für zivile Preise und guten Service: ELV-Kundenservice, Postfach 1000, 2950 Leer. Tel 0491- 600 888, Fax 0491- 741 49. Katalog mit 220 Seiten kommt kostenlos. Wom