SPD stimmt wenig Geld zu

Bonn (dpa/taz) — Das Gesetz zur Entschädigung von SED-Unrechtsopfern kann in Kraft treten. Einen Tag nach dem Bundestag stimmte gestern auch der Bundesrat der vom Vermittlungsausschuß geänderten Regelung zu. Danach erhalten die Opfer der politischen DDR-Strafjustiz, die bis zur Wende in der DDR gelebt haben, eine Entschädigung von 550 statt wie geplant von 450 Mark pro Haftmonat. Alle anderen bekommen nach wie vor lediglich 300 Mark. Die Kosten des Gesetzes sollen im Verhältnis von 65 zu 35 auf Bund und Länder verteilt werden. Die SPD hatte ursprünglich einen Entschädigungsbetrag von 600 Mark je Haftmonat gefordert und eine Aufteilung zwischen Bund und Ländern von 75 zu 25 vorgeschlagen.

Diejenigen, die laut Gesetz nur 300 Mark bekommen sollen, überlegen eine Verfassungsbeschwerde. Sie sehen sich in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt. Menschen, die von bundesdeutschen Gerichten zu Unrecht ins Gefängnis gesteckt wurden — beispielsweise weil ihre Unschuld sich erst später herausstellt —, erhalten nämlich 600 Mark pro Haftmonat. ja