DGB gegen Öffnungs- klauseln per Gesetz

Bonn (AFP/taz) — Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat sich strikt dagegen ausgesprochen, die von der Bundesregierung geplanten Öffnungsklauseln in Tarifverträgen gesetzlich festzuschreiben. Diese Klauseln würden es den Unternehmern gestatten, tarifliche Leistungen wie Löhne, Gehälter oder Urlaub durch Betriebsvereinbahrungen vorübergehend auszusetzen. Im Saarländischen Rundfunk sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer gestern, der DGB lehne es entschieden ab, daß die Bundesregierung per Gesetz in die Tarifautonomie eingreife. Sie warf der Bundesregierung vor, mit diesem Vorhaben das Grundgesetz zu verletzen. In der Verfassung sei die Autonomie der Tarifverhandlungen ausdrücklich geschützt. Überdies hält die DGB-Vizechefin einen derartigen Gesetzentwurf für unnötig. Schließlich hätten die Gewerkschaften „gemeinsam mit den Arbeitgebern selbst bereits gerade für den Osten solche Öffnungsklauseln vereinbart“. Öffnungsklauseln in Tarifverträge seien vor allem im Osten für den DGB „kein Schlachten einer heiligen Kuh“. Hiermit reagierte die DGB-Frau auch auf Wolfgang Thierse (SPD), der der Bundesregierung am Donnerstag sein Entgegenkommen in Sachen Öffnungsklauseln signalisierte. Bei seinem Fraktionskollegen Ottmar Schreiner hingegen stieß Thierse auf Ablehnung. Eine Abweichung von der Tarifautonomie könne auch dann nicht akzeptiert werden, wenn die damit verbundene Lohnsenkung durch die Bundesanstalt für Arbeit teilweise aufgefangen würde. ja

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