INTERVIEW
: Das Ergebnis ist offen

■ Der niedersächsische Umweltstaatssekretär Jan Henrik Horn zum Genehmigungsverfahren

taz: Welche Bedeutung hat die Erörterung in Salzgitter?

Jan Henrik Horn: Mit dem Erörterungstermin kommt die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Genehmigungsverfahren zum Abschluß. Die Einwenderinnen und Einwender haben hier Gelegenheit, ihre Bedenken vorzutragen und zu erläutern und mit dem Antragsteller, dem Bundesamt für Strahlenschutz, in einen Disput einzutreten. Für eine Genehmigung des Endlagers hat der Antragsteller dabei die Einwendungen zu entkräften, hat nachzuweisen, daß sie einem positiven Planfeststellungsbeschluß nicht entgegenstehen.

Es kann aber am Ende nur ein Planfeststellungsbeschluß ergehen, dem der Bundesumweltminister vorher zugestimmt hat.

Das ist richtig. Herr Töpfer hat sich vorbehalten, wann wir die Planunterlagen auslegen, wann wir den Erörterungstermin durchzuführen haben, der jetzt mit Sicherheit zu früh kommt. Herr Töpfer behält sich vor, entscheidenden Anträgen auf dem Erörterungstermin selbst zuzustimmen. Dann ist es doch selbstverständlich, daß er sich am Ende des Verfahrens den Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses auch vorlegen läßt und anschließend seine Auffasung durchsetzt. Ich bin mir aufgrund der politischen Äußerungen von Herrn Töpfer ziemlich sicher, wie er am Ende entscheiden wird. Wir allerdings führen dieses Verfahren ergebnisoffen.

Der Bundesumweltminister könnte versuchen, Niedersachsen zu einer Genehmigung des Endlagers zu zwingen, auch wenn das Landesumweltministerium aufgrund des Erörterungstermins zu dem Schluß „nicht genehmigungsfähig“ kommt.

Wir sind ergebnisoffen, wir werden eine Entscheidung aufgrund von fachlichen, von Sicherheitskriterien vorbereiten. Wenn Herr Töpfer uns allerdings am Ende anweisen würde, einen positiven Planfeststellungsbeschluß gegen unsere Überzeugung zu erlassen, so führte das zu einem Grundsatzkonflikt, der dann politisch zwischen dem Land Niedersachsen und dem Bund ausgefochten werden müßte. Dann müßte man sich genauer überlegen, ob man eine solche Weisung noch befolgen kann.

Dann riskiert Niedersachsen die Einsetzung eines Staatskommissars aus Bonn, der in Hannover die Geschäfte übernimmt?

Das muß man dann auf diesen Punkt auch zuspitzen.