Haftstrafen für Skins

■ Totschlag: Zwei Rechtsradikale zu sechs und acht Jahren verurteilt

: Zwei Rechtsradikale zu sechs und acht Jahren verurteilt

Wegen Totschlags hat das Landgericht Stade die beiden Skinheads Stefan S. (19) aus Hollenstedt (Kreis Harburg) und Stephan K. (26) aus Neugraben gestern zu Haftstrafen von sechs und achteinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die jungen Männer im März einen 53jährigen Kapitän so schwer mißhandelt haben, daß er drei Tage später an den Folgen seiner schweren Verletzungen im Krankenhaus starb. Die Kammer ging mit dem Urteil über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus, der fünf und sieben Jahre Haft gefordert hatte.

Die wegen Körperverletzung vorbestraften Angeklagten aus der rechten Buxtehuder Skinhead- Szene begegneten am 18. März in angetrunkenem Zustand dem ebenfalls nicht nüchternen Kapitän Gustav Schneeclaus. Der Kapitän stellte Fragen, die die Skins nach eigenem Bekunden „genervt“ haben. Im weiteren Verlauf des Gesprächs kam es zum Streit über Adolf Hitler. Der Kapitän bezeichnete Hitler als Verbrecher, die Skins verteidigten den Nationalsozialismus. Sie forderten den 53jährigen auf, seine Äußerung zurückzunehmen, was dieser ablehnte. Daraufhin traten sie dem Kapitän mit ihren Springerstiefeln ins Gesicht und in den Oberkörper.

Nachdem die Skins zunächst den Bahnhof verlassen hatten, kehrten sie etwas später dorthin zurück und trafen erneut auf den Kapitän. Er machte sich über die beiden lustig: Sie seien noch nicht einmal in der Lage, ein Taxi zu bestellen. Daraufhin haben die Angeklagten nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme den 53jährigen sofort zu Boden geschlagen. Mit ihren Stiefeln hätten sie ihm erneut Tritte gegen den Kopf und Oberkörper versetzt. Der 26jährige habe seinem 19jährigen Freund noch zugerufen: „Mach ihn tot.“

Beide Skinheads hätten die Tod des Kapitäns billigend in Kauf genommen, hieß es in der Urteilsbegründung. Obwohl er stark aus einer Kopfwunde blutete, hätten sie ihn hilflos am Tatort zurückgelassen. Die Angeklagten hätten trotz Alkoholisierung in voller Einsichtsfähigkeit gehandelt. Allerdings ging das Gericht zugunsten der Beschuldigten von einer Verminderung ihrer Steuerungsfähigkeit aus. Entlastend wirkte für sie auch, daß der Kapitän sie provoziert habe und sie selbst keine direkte Tötungsabsicht hatten. dpa