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Justizministerin bremst Asylrechts-Demontage

■ Gutachten widerspricht Möglichkeit einer pauschalen Abweisung

Bonn (taz) — Die Generalsekretäre von CDU und CSU bedrängten gestern die FDP, auf ihrem Parteitag in der Asylrechtsfrage ein klares Votum abzugeben. Justizministerin Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) wiederum mäßigend: „Es muß in meinen Augen auf alle Fälle klargestellt werden, daß ein Zugang zum Asylverfahren nach wie vor gegeben sein soll.“

Zum neuesten Unions-Vorschlag, das Grundrecht auf Asyl durch bloßen Verweis auf die Genfer Flüchtlingskonvention zu ersetzen, hatte die Justizministerin ein Gutachten bestellt. Danach läßt sich die von der Union beabsichtigte pauschale Abweisung von Flüchtlingen aus bestimmten Ländern nicht rechtfertigen. Leutheusser-Schnarrenberger sagte gestern im Westdeutschen Rundfunk: „Es ist deutlich gesagt worden, eine Länderliste mit sogenannten Nichtverfolgerstaaten ist nicht zulässig in der Form, daß überhaupt keine Prüfung mehr erfolgen kann.“

Das Gutachten des Max- Planck-Instituts hatte die Frage untersucht, welche Mindeststandards die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention für die Behandlung eines Asylsuchenden verlangen. Es kommt zu dem Ergebnis, daß jeder Flüchtling zumindest die Möglichkeit haben müsse, einen Asylantrag zu stellen, Beweismittel vorzubringen und Gegenbehauptungen zu entkräften. Das gelte auch bei den „offensichtlich unbegründeten“ Fällen. Unzulässig seien Listen mit einer „unwiderleglichen Vermutung der Verfolgungssicherheit“. Bis zur Entscheidung über den Antrag müsse zudem ein vorläufiges Bleiberecht für die Bewerber gesichert sein, die ihren Antrag in der Bundesrepublik stellen. Leutheusser-Schnarrenberger ließ die Konsequenzen für das Asylrecht offen, meinte aber, „die nackte Änderung des Artikel 16 darf nicht mit so hohen Erwartungen verknüpft werden“.

Daß sich die Union mit der beabsichtigten Abschiebung ganzer Flüchtlingsgruppen nicht auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen kann, legte gestern amnesty international (ai) eindringlich dar. Die Menschenrechtsorganisation verwies darauf, daß die Konvention in jedem Fall eine individuelle Überprüfung, das Recht auf Widerspruch gegen eine Entscheidung und das Aufenthaltsrecht während eines Verfahrens verlange. Länderlisten, wie sie auch die SPD will, hält ai für verhängnisvoll. Volkmar Deile, Generalsekretär der deutschen ai-Sektion, verwies darauf, daß seit dem Jahr 1991 178 Menschen aus Rumänien, angeblich ein Nichtverfolgerland, anerkannt worden seien. Tissy Bruns

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