Schwarzfahrer im PC

Seit dieser Woche greift der HVV durch: Wer sich beim Schwarzfahren erwischen läßt, wird automatisch registriert, nach dem dritten Mal flattert eine Strafanzeige ins Haus (die taz berichtete). Bisher konnten die „Fahrgelderschleicher“ einer Aufnahme ihrer Personalien entgehen, indem sie die fälligen 60 Mark Bußgeld den Kontrolleuren sofort in die Hand drückten.

Der HVV hält die neue Regelung für gerechtfertigt, um auch kühl kalkulierende Gewohnheits- Schwarzfahrer ans Schlafittchen zu kriegen, die lieber ab und zu das Bußgeld löhnen, als teure Fahrkarten zu erstehen. Sie können es sich in Zukunft nur noch zweimal im Jahr leisten, in die Fänge des Kontroll-Personals zu geraten. Denn die Daten der Erwischten bleiben für ein Jahr gespeichert und werden erst dann laut Hochbahn-Pressesprecher Jens Wrage „automatisch gelöscht“.

Kritik löst die neue HVV-Praxis bei der Justizbehörde aus. Sie überlegt, einen Vorstoß im Bundesrat zu initiieren, um den Tatbestand des Schwarzfahrens aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. „Die Gerichte benötigen ihre Kapazitäten für schwerere Delikte“, so Behördensprecher Jürgen Weinert. ach