Der Tod schreckte nicht ab

■ Nur milde Strafen für Jugendbande wegen wiederholter Kfz-Diebstähle

Berlin. Milde Strafen erhielten sechs Bandenmitglieder im Alter von 16 bis 19 Jahren aus Friedrichshain für eine eine Serie von Kfz- Diebstählen. Das Gericht unterstellte zwei von ihnen nur für zwölf Monate der Aufsicht eines Bewährungshelfers oder einer Sozialarbeiterin. Jugendstrafen von einem Jahr bis zu 18 Monaten für drei der Angeklagten wurden auf zwei beziehungsweise drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bande war unter dem Namen »Palli-Clique«, benannt nach der gängigen Abkürzung eines Lokals in ihrer Wohngegend bekannt. Großes Aufsehen hatte der Tod von zwei Mitgliedern Ende Februar 1992 gefunden. Sie waren in einem gestohlenen Opel Kadett mit überhöhter Geschwindigkeit gegen einen Straßenbaum gerast. In der Verhandlung wurde bekannt, daß ein Überlebender des Unfalls weiter mit Angeklagten in gestohlenen Autos fuhr, andere kamen in einem geklauten Pkw zur Beerdigung. Auch Festnahmen auf frischer Tat hielten die Bandenmitglieder nicht von weiteren Diebstählen ab. In der Urteilsbegründung wurde hervorgehoben, daß keiner der Angeklagten einen Führerschein besaß. Die aus Langeweile, Abenteuerlust und Suchtverhalten begangenen Taten stellten nicht nur eine Gefahr für das eigene Leben, sondern auch für andere Menschen dar. adn