Verfahrensfragen im Schacht Konrad

■ Befürworter und Gegner des Atom-Endlagers Schacht Konrad streiten um Formalien

Die Anhörung zum geplanten Atommüll-Endlager Schacht Konrad steckt auch nach drei Sitzungstagen in Verfahrensfragen fest. Die Rechtsbeistände mehrerer Städte und Umweltverbände beantragten am Mittwoch erneut, die Anhörung aufzuheben, bis weitere Gutachten vorliegen. Die Juristen kritisierten, die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorgelegten Planunterlagen enthielten keine Prüfung der Umweltverträglichkeit des Endlagerprojektes.

Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) hatte zuvor in einer

erneuten Weisung die Fortsetzung des Erörterungstermins angeordnet, weil das niedersächsische Umweltministerium den Termin nach Anträgen von Endlager-Gegnern aufheben wollte. Diese Anträge waren damit begründet worden, daß mögliche Gefahren für Atommüll-Transporte nach Salzgitter nicht ausreichend in den BfS-Unterlagen berücksichtigt seien.

Der niedersächsische Verhandlungsleiter Christoph Schmidt- Eriksen machte deutlich, daß weitere Verfahrensanträge zum Punkt Transportrisiken zum Scheitern verurteilt seien. Nach Weisungen Töpfers dürfe die Transportfrage zwar während der Anhörung erörtert werden, aber die Beurteilung der Transportrisiken sei keine Voraussetzung für eine mögliche Genehmigung des Endlagers. Der Verhandlungsleiter appellierte zuvor an die Rechtsbeistände der Einwender, den Verfahrensstreit nicht fortzusetzen und mit der eigentlichen Erörterung der Einwendungen gegen das Endlagerprojekt zu beginnen. Das BfS bedauerte in einer Mitteilung, „daß die Erörterung bisher durch endlose Diskussionen über Verfahrensanträge verhindert worden ist.“

Am dritten Sitzungstag, an dem rund 150 Endlager-Gegner in der Leichtbauhalle in Salzgitter erschienen, kam es zu stundenlangen Unterbrechnungen, weil Verfahrensanträge nur nach Rücksprache mit dem Bundesumwelt

ministerium entschieden werden dürfen. Insgesamt fünf Töpfer- Weisungen gibt es bisher.