»Außergewöhnliche Gefährlichkeit«

■ 36jähriger tötete Schwägerin »stellvertretend« für erste Ehefrau/ 15 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Berlin. Wegen Totschlags, versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung hat eine Moabiter Schwurgerichtskammer gestern einen 36jährigen Mann zu 15 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der wegen Sexualdelikten vorbestrafte Angeklagte hatte seine 22jährige Schwägerin während eines Freigangs in ihrer Spandauer Wohnung mißbraucht und dann erstochen. Die Richter gingen von einer verminderten Schuldfähigkeit aufgrund eines »sexuellen Sadismus« als einer schweren Persönlichkeitsstörung aus. Das Gericht sprach von einer »außergewöhnlichen Gefährlichkeit« des Angeklagten.

Im Prozeß hatte der Mann gesagt, er habe die Schwägerin »stellvertretend« für seine erste Ehefrau getötet. Jener Frau habe er für seine erlittenen Demütigungen »richtig wehtun« wollen. Sie hatte sich den Zeugen Jehovas angeschlossen, was zu erheblichen Diskrepanzen und schließlich zur Trennung geführt hatte. Die Richter legten ihrem Schuldspruch indes nicht die Jehova-Version, sondern die Angaben des Angeklagten vor der Polizei zugrunde.

Damals hatte der Mann erklärt, schon auf dem Weg zur Wohnung der Schwägerin habe er beschlossen, »sich die Frau zu nehmen«. Ihm sei laut Urteilsbegründung klargewesen, daß dies nur mit Gewalt möglich gewesen sei. Es sei dann alles abgelaufen wie in zwei vorausgegangenen Fällen, bei denen sich der Angeklagte über Frauen hergemacht, sie mißbraucht und geschlagen habe. Die Schwägerin habe laut Urteil »ein stundenlanges Martyrium« erleiden müssen, bis sie nach einer Ruhepause um Hilfe gerufen habe und von dem daraufhin in Panik geratenen Angeklagten getötet worden sei. Nach Verbüßung der mit 15 Jahren Haft höchstmöglichen Freiheitsstrafe für Totschlag muß der Angeklagte nochmals mit bis zu zehn Jahren Sicherungsverwahrung im Gefängnis rechnen. Das Gericht hatte keinerlei Zweifel, daß in Zukunft ähnliche Straftaten von dem Angeklagten zu befürchten seien. Aufgrund seiner Triebstörung sei die Chance einer erfolgreichen Therapie äußerst gering. Der Mann wurde bereits wegen zweier Sexualdelikte verurteilt. dpa