Frauen fordern Förderung

■ Mit neuen Schwung in die Verfassungsdebatte

Eine starke Frauenriege war da am Freitag nachmittag angetreten. Die Bremer Frauensenatorin Sabine Uhl (SPD), ihre niedersächsische Ministerkollegin Waltraud Schoppe (Grüne) und einige Gleichstellungsbeauftragte. Ihr gemeinsames Ziel: Die Verankerung von Frauenrechten in der Verfassung.

Was sie Neues vom Stand der Verfassungsinitiative zu verkünden hatten, faßte Schoppe im folgenden Satz zusammen: „Die Forderung, Frauenförderung im Grundgesetz festzuschreiben, ist in der Verfassungskomission von Bundesrat und Bundestag auf den Vorschlag verkürzt worden, den bisherigen Artikel 3 Absatz 2, 'Männer und Frauen sind gleichberechtigt–, umzuformulieren in 'Frauen und Männer sind gleichberechtigt–. Da sie in der Kommission stellvertretendes Mitglied ist, wisse sie, daß die Frauen etwas ganz anders wollen. Ihnen geht es vor allem darum, die sog. „kompensatorischen Maßnahmen, also Quotenregelungen und Frauen-Förderungspläne, in die Verfassung aufzunehmen.

Wie so etwas aussehen könnte, haben die Gleichstellungsbeauftragten aus Stuhr, Syke, Weyhe, Diepholz, Bremerhaven und Bremen in einer Broschüre zusammengefaßt. „Die Broschüre dient der öffentlichen Unterstützung der Verfassungskampagnie“, erklärte die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Diepholz, Fridrike Damm-Feldmann. Ein schmuckes Ding, in der die Grundrechtsartikel und erbauliche Gedichtchen zitiert werden. Da steht beispielsweise neben Artikel 12 zur freien Berufsausübung: „Es gibt zweitausend Berufe/ für Mädchen/ nicht ganz so viele/ also was willst du werden/ Friseuse oder Verkäuferin“.

„Das spricht an“, loben die Herausgeberinnen. Und wer durch die Lektüre dann voll betroffen ist, kann die als Einband getarnten Postkarten heraustrennen und die vorformulierte Forderung „Frauenrechte in die Verfassung“ an die Verfassungskommission des Bundestages schicken.

Der seit 40 Jahre gültige Artikel 3 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ habe bslang nicht verhindert, daß die Frauen in der Gesellschaft benachteiligt seien, erklärten die beiden Regierungsfrauen Uhl und Schoppe. Gegen Frauenfördernde Richtlinien und Landesgesetze würden immer öfter von Männern Klage erhoben. Die Männer beriefen sich auf den Grundgesetzpassus –Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden.' Deshalb hat jetzt die Arbeitsgruppe des Rechtsausschusses des Deutschen Städtetages eine Ergänzung des Artikel 3 in einem Absatz 3 vorgeschlagen: „Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen zur Förderung von Frauen zulässig.“ vivA