Gleichstellung soll ins Grundgesetz

■ Politikerinnen fordern Ergänzung des Artikels 3/ Berlinerinnen sollen Anliegen mit Briefaktion unterstützen

Berlin. Eine Ergänzung des Artikels 3 im Grundgesetz, der die Gleichstellung von Mann und Frau festschreibt, haben am Wochenende Berliner Politikerinnen verschiedener Parteien gefordert. Vor dem Hintergrund der Diskussion um ein neues Grundgesetz sprachen sie sich dafür aus, den Passus durch einen »aktiven Gleichstellungsauftrag« zu erweitern, der den Staat in die Pflicht nimmt, Bedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu schaffen.

Eine entsprechende Erklärung wurde auf einer frauenpolitischen Runde im Martin-Gropius-Bau verabschiedet, an der etwa 70 Frauen aus Wissenschaft, Kultur und Politik teilnahmen. In dem Schreiben heißt es unter anderem, daß man sich trotz aller politischen Unterschiede einig sei, eine demokratische Gesellschaft erst dann erreicht zu haben, wenn Frauen und Männer gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen teilhaben. Dies sei oftmals noch nicht gegeben, so daß eine Verankerung der Frauenrechte in der Verfassung dringend erforderlich sei. Die Berlinerinnen forderten sie auf, »wäschekörbeweise« Post nach Bonn zu schicken, um der Wichtigkeit der Forderungen Ausdruck zu verleihen.

Zu den Unterzeichnerinnen der Erklärung gehören die sozialdemokratischen Senatorinnen für Arbeit und Frauen, Christine Bergmann, für Justiz, Jutta Limbach, und für Soziales, Ingrid Stahmer, die Fraktionsvorsitzenden von FDP, Carola von Braun, und der Fraktion Bündnis 90/Grüne, Sibyll-Anka Klotz, sowie die frauenpolitischen Sprecherinnen aller Fraktionen im Abgeordnetenhaus.

Justizsenatorin Jutta Limbach, die auch Mitglied der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat ist, regte an, eine Art »Büro für ungewöhnliche Maßnahmen« einzurichten [gibt's doch längst! säzzer], um den erforderlichen Druck zu erzeugen. Denn immer, wenn der Staat sich durchringe, Frauenfördermaßnahmen zu schaffen, regten sich Stimmen, die meinten, man könne jetzt doch nicht die Männer diskriminieren. Doch bei einer begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen gäbe es immer Privilegierte und Benachteiligte, und so sei es klar, wenn man ein Geschlecht fördern wolle, müsse das andere zurücktreten. ADN