: Asylbewerber dürfen in Gewerbegebiet
■ 150 Menschen finden jetzt in Horn-Lehe eine Bleibe / Verwaltungsgericht lehnt Klage ab
Ab morgen haben 150 AsylberwerberInnen in Bremen eine neue Heimat: Drei neue Häuser in Horn-Lehe West sind bezugsbereit, alle juristischen Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt. „Als erstes werden wir dort die Algerier aus den Zelten in der Neustadt unterbringen“, erklärte die Sprecherin der Sozialsenatorin, Andrea Frenzel-Heiduk, gestern gegenüber der taz. Außerdem sollen dort auch Familien eine Bleibe finden.
Bis zuletzt war die Unterbringung von AsylbewerberInnen in den neuen Häusern gefährdet, weil insgesamt sieben Gewerbetreibende aus der unmittelbaren Umgebung des bebauten Grundstücks vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Ihr Antrag: Asylbewerber dürfen auf dem Gelände nicht untergebracht werden, weil das Gebiet laut Bebauungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. „Man kann die Leute dort nicht einfach unterbringen, weil sie dort überhaupt keine Möglichkeiten haben, irgendetwas zu tun“, faßt Anwalt Thomas Striethörster die Motive der Kläger zusammen. In Horn-Lehe gebe es eine ausgewiesen brutale „rechte“ Szene, der die Asylbewerber dort schutzlos ausgeliefert seien.
Sein Klient Bernd-Thomas Dreßler, Transportunternehmer und Landwirt, ist da etwas weniger diplomatisch: „Das ist eine Wert
Bitte das Mobilhaus mit
kleinem Fenster
Neue Bleibe in Horn-Lehe-WestFoto: Tristan Vankann
minderung meines Grundstückes, wenn die da in der Nachbarschaft wohnen.“ Dreßler besitzt in etwas größerer Entfernung von den Häusern 50.000 Quadratmetern Land, auf denen er sein Vieh weiden läßt. „Das Vieh ist doch da gar nicht mehr sicher", meinte er, und: „Wer garantiert mir, daß die Zäune heile bleiben?“
Mit ihrer Argumentation konnten sich die Kläger aber nicht durchsetzen. Die Gewerbetreibenden erhielten zunächst vom Verwaltungsgericht eine Abfuhr. Und nach einem komplizierten Verwaltungsrechtsweg wurde der Antrag Ende September auch vom Oberver
waltungsgericht in Bremen abgelehnt.
Ein weiteres Novum in der Hansestadt: Anfang des Monats wurde in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in der Steinsetzer Straße in Habenhausen die Arbeit aufgenommen. Hier werden vom nächsten Montag an die sog. Anhörungen nach dem seit dem 1. Juli in Kraft getretenen Asylverfahrensgesetz durchgeführt. Nach Angaben der Referentin Ulrike Bremermann, die den Aufbau der Außenstelle leitet, sollen hier etwa 30 Personen für die zügige Abwicklung von Asylanträgen sorgen. Etwa ein Drittel des Personals sind sog. „Entscheider“. Zu der neuen Entscheidungsstelle werden die Asylbewerber von der Ausländerbehörde geschickt. Räumlich angrenzen soll eine Unterkunftsmöglichkeit für etwa 150 Menschen. Markus Daschner
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