Ab heute Abschiebung

■ 200 KurdInnen stehen vor der Ausweisung

Rund 200 Bremer KurdInnen müssen seit heute mit ihrer Abschiebung rechnen, schätzt der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal. Innerhalb von 48 Stunden müssen sie die Stadt verlassen. Bis Freitag gilt die Ausreise als freiwillig. Wer bis dahin nicht geht, dem droht die Abschiebung in die Türkei.“ Einzige Möglichkeit: Die KurdInnen können beim Ausländeramt beantragen, daß ihre Abschiebefrist verlängert wird. „Das ist eine Bringschuld der Kurden, zum Ausländeramt zu gehen, und das zu beantragen.“, sagt die Sprecherin des Innensenators, Merve Pagenhardt.

Das Ausländeramt müsse dann „individuell prüfen“ und entscheiden, wie lange die Bleibe- Frist für die KurdInnen verlängert wird. „Das kann eine Woche sein, oder auch länger, das liegt im Ermessen des Ausländeramts“, sagt die Sprecherin des Innensenators. „Ich kann die ganze Aufregung darum nicht verstehen. Das stimmt auch nicht, daß die Polizei jetzt gezielt nach Kurden guckt. Wir achten nur auf Staatszugehörigkeit, nicht auf Volkszugehörigkeit.“ Doch nur die kurdischen Volkszugehörigen tragen den Stempel mit dem Datum des 7. Oktober im Paß.

„Ich schäme mich, daß ich nichts machen kann“, sagt Karim Popal, Rechtsanwalt zahlreicher KurdInnen.

Das einzige, was er zur Zeit für seine MandantInnen bei der Ausländerbehörde bewirken könne, sei, die Ausreisefrist auf 14 Tage zu verlängern. Von Bremen hätte er nicht erwartet, daß das Land die Abschiebung durchführt.

„Die politische Lage in der Türkei ist im Moment so verschärft wie nie zuvor“, sagt Popal. Nicht nur daß die türkische Regierung die „kurdischen Dörfer entvölkert habe“ , auch zwischen irakischen und türkischen Kurdenorganisationen werde jetzt gekämpft. Sein Kollege habe sich selbst ein Bild von den Zuständen vor Ort gemacht und von willkürlichen Festnahmen, Folterungen, Morden an Zivilisten und der Einschüchterung der Zivilbevölkerung durch die Militärs berichtet.

mawi/dir