Niedersachens CDU für Rotation

■ Ja zum Zuwanderungsgesetz, aber noch nicht jetzt

Die CDU in Niedersachsen hält die Rotation von Abgeordneten für notwendig. Die rund 100 Delegierten des Landesausschusses beschlossen am Samstag in Hannover bei nur einer Gegenstimme ein Grundsatzpapier zur Partei- und Parlamentsreform. Danach sollten nach jeder Wahlperiode in den Parlamenten möglichst ein Drittel der CDU-Abgeordneten ersetzt werden. Minister in Bund und Land sollten zudem keine zusätzlichen Bezüge als Abgeordnete mehr erhalten. Die Zahl der parlamentarischen Staatssekretäre im Bund will die CDU „deutliche reduziert“ wissen.

Gefordert wird eine Verlängerung der Wahlperioden von Bundes- und Landtag von vier auf fünf Jahre. Abgeordnete sollen ein Mandat möglichst nicht länger als drei Wahlperioden wahrnehmen. Innerhalb der Partei soll ein CDU- Mitglied nicht länger als acht Jahre eine Vorstandsposition und von Kreisebene aufwärts nicht mehr als zwei Parteiämter innehaben.

Ziel der Reformbemühungen sei, die CDU wieder attraktiver zu machen, sagte der Landtagsabgeordnete Hans-Ulrich Schneider. Der Anteil von Mitgliedern unter 30 Jahren sei auf gut sechs Prozent geschrumpft. An Ortverbandsitzungen nähmen kaum noch Mitglieder teil. Es gehe darum, Verkrustungen aufzubrechen und auch unbequeme Meinungen zuzulassen.

In der umstrittenen Ausländerpolitik einigte sich die CDU auf einen vorbereiteten Kompromiß: Sie schließt ein Zuwanderungsgesetz nicht mehr generell aus, lehnt aber zugleich aktuell ein solches Gesetz ab. Angesichts der derzeitigen Zuwanderung durch Asylbewerber, Aussiedler und Bürgerkriegsflüchtlinge seien zusätzliche Zuzugsquoten jetzt nicht machbar, heißt es in einem mit großer Mehrheit gebilligten Beschluß. Die Einwanderung von Ausländern nach Deutschland dürfe aber von der CDU nicht tabuisiert werde.

In der Asylfrage stützte die CDU-Niedersachsen erwartungsgemäß die Position von Seiters. Die Delegierten des sogenannten kleinen Parteitages plädierten für eine Ersetzung des Asylgrundrechts durch eine institutionelle Garantie auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention. Seiters betonte, damit werde eine individuelle Überprüfung der Asylanträge beibehalten. Offensichtlich unbegründete Anträge müßten in einem vereinfachten Verfahren aus dem Heimatland betrieben werden. dpa