Da lacht der Teufel..

■ ... wenn der Kaplan an der Verstocktheit der Sünde scheitert

Eine 32 Jahre alte Prostituierte aus Lingen hat am Montag während eines Prozesses vor dem Amtsgericht in Jever behauptet, ein 37 Jahre alter Kaplan habe seit Anfang 1991 ein sexuelles Verhältnis zu ihr gehabt. Sie sei mehrmals mit ihm am FKK-Strand gewesen und öfter von ihm zum Essen eingeladen worden. Um ihr das Versprechen abzuringen, von dieser Beziehung „nichts zu erzählen“, habe der Kaplan „freiwillig über 120.000 Mark“ gezahlt. Das Geld habe sie geschenkt bekommen, von einer Zurückzahlung sei nie die Rede gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Sachverhalt allerdings anders gesehen. Zwar sei nur eine Summe von 40.000 Mark von dem Kaplan gezahlt worden, aber dieses Geld sollte durchaus zurückgezahlt werden. Weil das nicht geschehen sei, müsse sich die 32jährige wegen Betruges verantworten. Der Geistliche räumte als Zeuge ein, eine Summe von rund 40.000 Mark an die Prostituierte gezahlt zu haben. Er bestritt aber energisch, ein sexuelles Verhältnis mit der Frau eingegangen zu sein. Die gezahlte Summe sei auch kein Schweigegeld, sondern sollte der Frau ermöglichen, sich von ihrem Zuhälter loszukaufen. Sein finanzielles Engagement habe rein seelsorgerische Beweggründe, sagte er. Die Besonderheit des Falles: Auch nachdem der Kaplan wußte, daß er von der Frau mehrmals angelogen worden war, hatte er seine Zahlungen fortgesetzt. Selbst nach dem ersten Prozeß in dieser Sache waren mehrere tausend Mark geflossen. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft sahen deshalb keine Veranlassung mehr, den Betrugsvorwurf gegen die 32jährige aufrechtzuerhalten. In diesem Punkt der Anklage wurde das Verfahren eingestellt. Was von der umfangreichen Anklage dann noch übrigblieb, waren elf Fälle des Betruges zum Nachteil von etlichen Männern aus dem gesamten Bundesgebiet. Sie hatten sich auf eine Annonce gemeldet, die die 32jährige mit dem Wortlaut aufgegeben hatte: „Suche einen Mann.“ Nach der telefonischen Kontaktaufnahme soll die Frau die Männer veranlaßt haben, ihr das Geld für die Reisekosten zum Treffpunkt vorzustrecken. Mehrere tausend Mark seien so auf das Konto der Frau geflossen. Laut Staatsanwalt habe sie aber einen Termin mit den zahlenden Männern nie wahrgenommen. Weil nicht alle geschädigten Männer am Montag zum Prozeß nach Jever kommen konnten, wurde das Verfahren vertagt. dpa