Beleidigung bei 2,7 Promille

■ Punk beschimpfte Polizisten als... / Wahnsinnsaufwand der Justiz

Ganz so, wie man sich Punks vorstellt, sahen sie aus, die beiden Angeklagten, die sich gestern im Amtsgericht Hamburg-Altona an der Max-Brauer-Allee wegen Beleidigung verantworten mußten. Jürgen M. im Szene-üblichen Schmuddel-Look, Däne Claus N. mit ausrasierten Schläfen und roten Strähnen. Das Verfahren gegen M. wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt; N., der zur Zeit vom Geld seiner Freunde lebt, verweigerte jede Aussage.

N. hatte sich im Juli dieses Jahres, kaum, daß er in Deutschland war, einer Festnahme durch zwei Zivil-Streifen widersetzt. Die beiden Ordnungshüter waren auf ihn aufmerksam geworden, als sie über den Altonaer Spritzenplatz zogen. Zwei vermeintliche Schlagringe an den Händen des — wie spätere Blutproben erbrachten — mit 2,7 Promille gut alkoholisierten Mannes genügten ihnen, um die Feststellung der Personalien zu verlangen. Doch der Angeklagte, der mit mehreren Punks dort seine Zeit verbrachte, widersetzte sich und bezeichnete die Polizisten, die mittlerweile zu sechst waren, unter anderem als „Nazischweine“ und „Kinderficker“.

Zudem soll er einem Beamten ins Gesicht gespuckt und getreten haben. Das reichte, um N. zu einer Geldstrafe von 1350 Mark zu verurteilen. Der Richter ging mit seinem Urteil, das exakt dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft entsprach, nicht auf die Einwände des Verteidigers ein: das Verhalten der Beamten, die mit Alkoholisierten eigentlich besser umgehen sollten, sei sehr ungeschickt gewesen. Der Richter sah dies anders. Er räumte zwar ein, daß der Aufwand für das Verfahren immens hoch war — unter anderem waren eine Dolmetscherin und eine Sachverständige bemüht worden —, doch N. habe in maßlos überzogener Weise reagiert. gag