Berlin verschenkt Strommillionen

■ Bündnis 90: Land verzichtet jährlich auf 15 Millionen Mark/ Ostberliner Ebag entrichtet keine Konzessionsabgabe

Berlin. Das Land Berlin verzichtet jährlich auf rund 15 Millionen Mark, die als Konzessionsabgabe vom Ostberliner Energieunternehmen Ebag eingezogen werden könnten. Diesen Vorwurf erhebt der umweltpolitische Sprecher von Bündnis 90/ Grüne, Hartwig Berger gegenüber dem Senator für Finanzen.

Der Hintergrund: Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt bundesweit die Verordnung über Konzessionsabgaben, durch die die Kommunen von den privaten Energieunternehmen ein festes Entgelt für die abgetretenen Wegerechte zur Lieferung von Strom und Gas erheben können. In Berlin könnten demnach beispielsweise für ein Kilowatt Strom pro Stunde bis zu 4,69 Pfennige verlangt werden — ein Betrag, der nach den bisherigen Leistungen der Ebag mit 15 Millionen Mark zusätzlich im Landeshaushalt zu Buche schlagen würde. Eine entsprechende Konzessionsabgabe der Ebag steht jedoch bisher aus. Trotz mehrmaliger Anfragen sowohl im Abgeordnetenhaus als auch im Hauptausschuß ließ Finanzsenator Elmar Pieroth (CDU) erst Anfang September wieder verlauten, daß die „erforderlichen rechtlichen Prüfungen“, ob und in welcher Höhe die Ebag Konzessionsabgaben zu zahlen habe, noch nicht abgeschlossen seien.

Umstritten ist, ob die Westberliner Bewag, die im letzten Jahr die Ostberliner Ebag als hundertprozentige Tochtergesellschaft übernahm, nun auch eine höhere Konzessionsabgabe zu zahlen hat. Im vergangenen Jahr zahlte allein die Bewag rund 34 Millionen Mark ans Land.

Pieroths Staatssekretär Werner Heubaum erklärte gestern gegenüber der taz, eine „Ad-hoc-Einführung einer Konzessionsabgabe“ für die Ebag sei „derzeit nicht möglich“ und mache auch wirtschaftlich „keinen Sinn“. Es gehe nicht an, das Geld der Ebag abzuziehen, wo „dringende Modernisierungen vor allem im Umweltbereich“ notwendig seien. Eine Konzessionsabgabe der Ebag würde außerdem den Strompreis „nur zusätzlich in die Höhe treiben“. Heubaum verwies auf den derzeit gültigen Konzessionsvertrag der Bewag, der seit den dreißiger Jahren gilt und Ende 1994 ausläuft. Erst dann könne darüber nachgedacht werden, wie die Abgabe zukünftig geregelt werde.

Derzeit wird bei der Bewag noch nach der jeweiligen Ertragslage berechnet. Heubaum schloß nicht aus, daß dann auch die Berechnungsgrundlage der Bundesverordnung herangezogen werden könnte. sev