Homosexuelle Heirat

■ Schwule hoffen auf neue Rechtsprechung

Der Schwulenverband in Deutschland (SVD) sieht ein „Umdenken in der Rechtssprechung“ bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. In einem jetzt bekannt gewordenen Beschluß des Landgerichts Osnabrück sei erstmals die Rede von „nicht hinnehmbaren Benachteiligungen bei der Behandlung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften“, teilte SVD- Sprecher Günter Dworek am Donnerstag in Düsseldorf mit.

Das Landgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Ablehnung eines Antrages zweier Männer auf Eheschließung vom vergangenen Jahr beim Osnabrücker Standesamt rechtens war. Ein Amtsgericht hatte allerdings, wie es nach der Gesetzeslage zu erwarten gewesen war, bereits die Weigerung des Standesbeamten, bei beiden Männern die Eheschließung zu vollziehen, als richtig erklärt.

Das Landgericht folgte diesem Beschluß des Amtsgerichts, wies aber in seinem eigenen Entschluß darauf hin, daß sich „die Vorstellungen über Sinn und Zweck der Ehe in weiten Kreisen der Bevölkerung geändert haben und insoweit ein Konsenszerfall im Bereich der Ehe und Familie zu verzeichnen ist“. Die Osnabrücker Richter betonten. daß — soweit es Benachteiligungen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gebe — der Gesetzgeber zur Beendigung dieser Nachteile entsprechende Gesetzesänderungen vornehmen müsse.

Die beiden Männer hatten in einer bundesweiten Aktion von Schwulen- und Lesbenverbänden ihr Aufgebot beim Osnabrücker Standesamt beantragt. Ziel der Aktion war es, auf Benachteiligungen homosexueller und lesbischer Lebensgemeinschaften hinzuweisen. Diese würden in zahlreichen Rechtsgebieten schlechter gestellt, als heterosexuelle Paare. dpa