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Vermieter muß zahlen

■ Vermieter muß für Giftfreiheit sorgen

Mieter, in deren Wohnungen Schädlingsbekämpungsmittel versprüht worden sind, haben ein Recht darauf, daß die mögliche Belastung in ihren Räumen auf Kosten der Vermieter gemessen und beseitigt wird.

„Egal wer die Vergiftung verschuldet hat, ist die Immobilia GmbH als Vermieter verpflichtet, in der Oberstraße 14 für giftfreie Wohnungen zu sorgen“, erklärte Jürgen Twisselmann von „Mieter helfen Mietern“ gestern.

Zudem sei die Vermieterin verpflichet, nachzuweisen, daß der Aufenthalt in den Wohnungen nicht gesundheitsgefährdend ist. Den Mietern gibt Twisselamnn den Rat, die Immobilia aufzufordern, innerhalb von einer Woche die Wohnungen auf Pyrethroide zu untersuchen und wenn die Insektengifte gefunden werden die Räume zu sanieren.

Wenn die Vermieter daraufhin nicht reagieren, sollten die Mieter selbst die Messung in Auftrag geben. Die Kosten dafür müßte der Vermieter dann tragen, wenn die Untersuchung ergibt, daß die Wohnung belastet ist.

Ein Mieter der Oberstraße 14a, wo die Firma Rentokil jahrelang wahrscheinlich mit Pyrethroiden Schaben bekämpft hat, ist bereit Twisselmanns Rat gefolgt. „Ich habe bei der Immobilia beantragt, daß in meiner Wohnung gemessen wird“, berichtet Oberstraßen-Bewohner Axel Bühler gestern, „aber noch keine Antwort von der Gesellschaft erhalten“.

Mieter, bei denen sich der Kammerjäger angesagt hat, machen sich oft nicht nur Sorgen wegen der möglichen Gesundheitsgefährdung, sondern haben auch Angst, daß ihnen Kündigung droht, wenn sie ihn nicht in die Wohnung lassen.

Sie dürften die Schädlingsbekämpfung nicht generell verweigern, sagt Anwalt Twisselmann, hätten aber einen Anspruch darauf, daß ihnen offengelegt wird, womit gesprüht wird. Vera Stadie

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