Deutsche Städtenamen „Symbole des Hasses“

■ Die Konferenz der Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern verabschiedet Erklärung gegen Rassismus/ Vorschläge zur Novellierung des Ausländergesetzes

Mannheim (taz) – Im badischen Mannheim begann gestern unter dem Vorsitz der „Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Ausländer“, Cornelia Schmalz-Jacobsen (FDP), eine zweitägige Konferenz der Ausländerbeauftragten des Bundes, der Länder und der Kommunen. Im Mittelpunkt des ersten Konferenztages stand die Verabschiedung einer Erklärung gegen die grassierende Fremdenfeindlichkeit in Deutschland. Eine von Schmalz- Jacobsen vorgelegte Resolution, die in ihrem redaktionellen Teil beklagt, daß das immer schamlosere Auftreten rechtsextremer Gruppierungen und deren „klammheimliche Unterstützung durch die schweigende Mehrheit das gesamte gesellschaftliche und politische Klima in Mitleidenschaft gezogen“ habe, wurde von den rund 100 Ausländerbeauftragten mit geringfügigen Änderungen übernommen. Namen deutscher Städte, so die Eröffnungsformel der Erklärung, seien zu „Symbolen des Hasses“ geworden.

Die Bundeskonferenz fordert alle Verantwortlichen in Staat und Gesellschaft auf, für die Wahrung des Artikels 1 Grundgesetz – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – einzutreten. Insbesondere Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens müßten sich der Folgen eines leichtfertigen Umgangs mit der Sprache bewußt werden: „Wahlkampf auf dem Rücken und auf Kosten von Minderheiten darf nicht akzeptiert werden. Die Opfer dürfen nicht zu Tätern erklärt werden. Wo immer das geschieht, ist die Zivilcourage jedes einzelnen Menschen gefordert.“ Ausdrücklich verlangten die Ausländerbeauftragten von Polizei und Justiz, „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ gegen rechtsradikale Gewaltakte vorzugehen. Nicht neue Gesetze seien notwendig, sondern die konsequente Anwendung der vorhandenen.

Über die Verabschiedung der „Beschlußvorlage Fremdenfeindlichkeit“ hinaus erarbeiteten die Ausländerbeauftragten Vorschläge für eine Novellierung des Ausländergesetzes, vor allem im Hinblick auf die unsichere Rechtslage und eine Ausweitung des Aufenthaltsrechts – vor allem für jugendliche AusländerInnen.

Wie Ozan Ceyhun vom Flüchtlingsreferat beim hessischen Familienministerium auf Nachfrage berichtete, sei bei der Frage, ob sich die Ausländerbeauftragten auch um die Belange der Asylsuchenden zu kümmern hätten, Debattenbedarf angemeldet worden. Generell herrsche allerdings die Auffassung vor, so Ceyhun, daß die Ausländerbeauftragten „für alle Ausländerinnen und Ausländer“ zuständig seien. Klaus-Peter Klingelschmitt