BVG zahlt Streikausfall

■ Schüler erhielt 5,57 Mark zurück/ U-Bahn-Nutzung war nicht möglich

Berlin. Der Streik im öffentlichen Dienst, der im April und Mai Berlin in Trab hielt, kostet der BVG nachträglich ganze 5,57 Mark. Soviel muß nämlich der Berliner Verkehrsbetrieb dem 16jährigen Christian Wendt aus Rudow zurückzahlen.

Der Hintergrund: Stellvertretend für seinen Sohn hatte Heinz Wendt, ein Rechtsprofessor an der Fachhochschule für Verwaltungs- und Rechtspflege am Ku'damm, vor dem Amtsgericht Schöneberg vor einigen Monaten gegen die BVG geklagt. Der 50jährige Vater zeigte sich erzürnt, daß sein Sohn, der von Montag bis Freitag das französische Gymnasium in Tiergarten besucht, während des Streiks die U-Bahn an fünf Tagen nicht benutzen konnte, obwohl er der BVG monatlich 34 Mark für eine Schülerkarte zahlt.

Flugs errechnete Heinz Wendt den Gegenwert der nicht erbrachten Leistungen der BVG und klagte im schönsten Juristendeutsch wegen „Rückzahlung von Beförderungsgeld wegen nicht erbrachter Beförderungsleistung“.

Nachdem sich die BVG zunächst in einem Schriftwechsel geweigert hatte, die Summe zu zahlen, ordnete Richter Mathias Lieck am Amtsgericht Schöneberg ein „schriftliches Vorverfahren“ an. Damit machte er der BVG unmißverständlich klar, daß er die Klage für begründet hielt und notfalls auch eine mündliche Verhandlung anberaumen würde. Bevor es jedoch zu einem öffentlichwirksamen Verfahren kam, ließ sich die BVG nach Aussage ihres Sprechers Wolfgang Göbel aus „prozeßökonomischen Gründen“ auf den Vorschlag von Lieck ein und wies die Rückzahlung an. Zur Freude von Heinz Wendt und Sohn ging ihnen nun am 20. Oktober das „anerkennende Urteil im schriftlichen Vorverfahren“ zu (Aktenzeichen 14c 401/92). sev