■ Haschisch-Justiz
: Recht auf Rausch?

Frankfurt/Main (dpa) – Nach Hildesheim und Lübeck hat nun auch ein Frankfurter Gericht das Bundesverfassungsgericht angerufen, um zu überprüfen, ob das Haschisch-Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Richtern geht es nicht nur um das Konsum-, sondern auch um das Handelsverbot von Haschisch. Es stelle sich die Frage, ob das Rauschgift nicht aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen werden müsse, so das Landgericht.