Lauschangriff auf Extremisten

■ Neues Verfassungsschutzgesetz erweitert Einsatzmittel

Berlin. Berlins Verfassungsschützer dürfen zukünftig auch Wohnungen abhören, wenn ihrer Ansicht nach hinter den verschlossenen Türen eine „gegenwärtige gemeine Gefahr“ droht. Den Lauschangriff dürfen sie starten, wenn es gilt, Spionage abzuwehren und den gewaltbereiten politischen Extremismus zu bekämpfen. Dies sieht das neue Verfassungsschutzgesetz vor, das gestern in den Ausschüssen für Verfassungsschutz und Recht abschließend beraten wurde. Am kommenden Donnerstag soll es im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

Das Gesetz geht damit über die von den beiden Regierungsparteien vorgeschlagene Regelung hinaus. Der Lauschangriff zur Extremismusabwehr wurde auf Wunsch der Innenverwaltung in das Paragraphenwerk aufgenommen, da es sich ihrer Ansicht nach um die Maßnahme handelt, „die die vom politischen Extremismus ausgehende Gefahr am effektivsten bekämpfen kann“. Bei den Oppositionsparteien stieß diese Gesetzesausweitung auf Ablehnung. Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Grüne, Renate Künast, monierte zudem, daß auch Einzelpersonen ins Visier der amtlichen Späher geraten können, wenn sie verfassungsfeindliche Bestrebungen zeigen. Ein Einzelner könne schwerlich die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden. Statt dessen hätte sich das Gesetz auf Personenzusammenschlüsse, die kämpferisch-aggressiv wirken, beschränken sollen.

Ein Zugeständnis haben SPD und CDU an die Oppositionskritik gemacht. Ursprünglich wollten sie auch Minderjährige unter 16 Jahren erfassen lassen, wenn diese schwere Straftaten gegen den Staat planen, begehen oder begangen haben. Nunmehr sollen Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, generell nicht ausgespäht werden. Bereits vor zwei Wochen wurde beschlossen, daß zukünftig auch „frühere, fortwirkende unbekannte Strukturen und Tätigkeiten“ der Stasi beobachtet werden. dr