■ Altlasten
: Kosten geteilt

Bonn (AP) – Die Bundesregierung hat sich mit den neuen Ländern und Berlin darüber geeinigt, daß bei mittleren und kleineren Projekten in Ostdeutschland die Treuhand 60 Prozent und die Länder 40 Prozent der Kosten für die ökologischen Altlasten übernehmen können. Voraussetzung ist eine Freistellung des Projekts von den Umweltaltlasten nach dem Umweltrahmengesetz.