Neue Löcher im Arbeitsressort

■ Projekte klagen mindestens 30 weitere Stammkraft-Stellen ein / Mündliche Zusagen ein Verwaltungsakt?

Der Streit um die Finanzierung von Stammkräften für gemeinnützige Vereine und Initiativen geht weiter. Nachdem der Senat den entsprechenden Haushaltsposten um 1,3 Millionen Mark aufgestockt hat, drohen jetzt neue Finanzlöcher und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Arbeitssenatorin. Gestern meldeten das Netzwerk und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) weiteren Geldbedarf an. „Das Ressort hat uns mündliche Zusagen über die Bewilligung von Stammkräften gegeben, die jetzt nirgends mehr auftauchen“, kritisierte Anja Blumenberg vom Netzwerk.

Für die Berechnng des 1,3-Millionen Nachtragshaushaltes habe das Arbeitsressort eine Liste erstellt, auf der nicht alle Stammkraft-Stellen erfaßt worden seien. „Das war eine hausinterne Umfrage, die Projekte hat man nicht gefragt“, kritisierte Blumenberg. Die Folge: Zwischen der nachbewilligten Zahl von Stammkräften und der Zahl der mündlich zugesagten Stellen klafft eine feiste Lücke. „Über 30 Stellen tauchen bis jetzt in der Liste nicht auf, obwohl sie uns fest zugesichert sind.“

Das Fatale dabei ist, daß die Projekte und Inis vor dem Hintergrund einer mündlichen Zu

hier die Kari

sage für ihre Stammkräfte bereits in finanzielle Vorlage getreten sind. Das Netzwerk selbst hat eineinhalb Stellen bislang mit 80.000 Mark vorfinanziert. Obwohl die Stellen im Stammkräfteprogramm auftauchen, ist mit Maßnahmenbeginn zum 1.4. diesen Jahres noch keine müde Mark geflossen. „Insgesamt haben die Projekte mindestens

835.000 Mark vorfinanziert“, sagt Blumenberg.

Schlimmer noch geht es der AGAB. Wegen der drastischen Kürzung im ABM-Bereich hatte das Sozialressort aus dem 11-Millionen-Sondertopf des Senates für Projektmittel-Förderung drei Stellen beantragt, außerdem drei Stammkräfte- Stellen. Jetzt, so erklärt AGAB

erin Gitta Barufke, würden die drei Projektmittel-Stellen mit den drei Stammkräften verrechnet. „Die Projektmittelstellen sind aber auf der Grundlage der Zusagen für Stammlräfte beantragt worden“, erklärt Barufke. Für die Sozialbehörde bestätigte gestern Sprecherin Andrea- Frenzel Heiduk: „Die Projektmittel sind von den Ressorts auf der Grundlage der Bewilligung von Stammkräften beantragt.“

Ganz mies geht es dem Verein „Frauen lernen gemeinsam“. Ihm drohen Schulden in Höhe von 70.000 bis 80.000 Mark für die Finanzierung eines dritten ABM-Jahres durch das Arbeitsamt. Wenn die mündlich zugesicherte Stammkraftstelle, die jetzt nicht mehr in der Ressortliste auftaucht, nicht bewilligt wird, ist die Genehmigungsgrundlage für das dritte ABM- Jahr futsch. Die Folge wäre die Rückzahlung der vom Arbeitsamt finanzierten ABM-Stelle.

Die Frage um die versprochenen und nicht bewilligten Stammkräfte-Stellen spitzt sich auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit von mündlichen Zusagen zu. Helmut Landberg vom DPWV: „Auch mündliche Zusagen sind laut Verwaltungs- Verfahrensgesetz rechtmäßige Verwaltungsakte.“ Diese Frage wird jetzt vor das Bremer Verwaltungsgericht gebracht. Im Haus der Arbeitssenatorin weist man die Vorwürfe der Projekte entschieden zurück. „Wir haben den Nachtragshaushalt auf der Grundlage der uns vorliegenden Anträge für Stammkräfte entwickelt“, sagt der zuständige Abteilungsleiter, Bernhard Pollmeyer, auf Anfrage. Mündliche Zusagen habe es nicht gegeben. mad