: Keine gesetzliche Sonderregelung für Roma
■ Der sächsische Landtagsvize und Ausländerbeauftragte Sandig (CDU) rückt von seinen bisherigen Vorstellungen ab/ Einwanderungsgesetz gefordert
Dresden (taz) – Eine gesetzliche Sonderregelung für einwanderungswillige Roma ist nach Auffassung des sächsischen Landtagsvizepräsidenten und Ausländerbeauftragten Heiner Sandig (CDU) „nicht anzustreben“. Er distanzierte sich gegenüber der taz von seiner kürzlich geäußerten Idee, eine neue Rechtsgrundlage für den Umgang mit Roma und Sinti zu erarbeiten. Sandig verteidigte dagegen das Abschiebeabkommen mit Rumänien, das am 1. November in Kraft tritt.
Mit der Gewährung von Sonderrechten für „die Roma“ würde eine „ungerechtfertigte Pauschalisierung“ aller Sippen, von Heimatlosen und Staatenlosen, Saisonwanderern und Flüchtlingen betrieben, meinte Sander. Er sprach sich statt dessen für ein Einwanderungsgesetz aus, das den quotierten Zuzug auch von Roma und Sinti nach Deutschland ermögliche.
Deutschland werde mittelfristig zum Einwanderungsland. Er sei zuversichtlich, daß „im Zusammenhang mit der Änderung des Grundgesetzes“ die Einwanderungsregelung beschlossen werde.
Zwar trage Deutschland aufgrund seiner Vergangenheit eine besondere Verantwortung gegenüber den Roma und Sinti. Dennoch wertete Sandig die Abschiebevereinbarung mit Rumänien als „Hilfsmittel“ zur Beschleunigung der Asylverfahren. Nur 0,2 Prozent der Asylanträge von rumänischen Staatsbürger Innen werden derzeit anerkannt.
„Asyl im Sinne des Grundgesetzes“ zu beantragen sei für die meisten Roma nur eine Notlösung angesichts fehlender Alternativen. Sie würden kein politisches Asyl, aber Zuflucht vor „teilweise pogromartigen“ Überfällen der Rumänen sowie bessere wirtschaftliche Verhältnisse suchen. Diese Situation hatte Sandig veranlaßt, nach einem Treffen mit kommunalen Ausländerbeauftragten den Umgang mit Roma und Sinti zu thematisieren. Ein inzwischen verworfener Ansatz war, besondere aufenthaltsrechtliche Bestimmungen für sie zu erlassen. Sandig erinnerte jedoch an die „belastenden Parallelen“ zur rassistischen „Zigeunergesetzgebung“ der Weimarer Republik. Zudem verbiete das Grundgesetz „sowohl die Benachteiligung als auch Privilegierung“ einzelner Gruppen. Das gelte gleichwohl für in Deutschland lebende AusländerInnen. Minderheitenschutz wiederum käme nur „deutschen“, nicht den osteuropäischen Roma und Sinti zugute.
Die Bundesrepublik sollte „erwägen“, ob „einzelnen, verfolgten“ Roma der Flüchtlingsstatus im Sinne der Genfer Konvention zukomme und eine Aufnahme als „Kontingentflüchtlinge“ möglich sei. Vor allem sollte durch die Bundesrepublik „versucht werden“, die Roma „in ihren jetzigen Aufenthaltsländern zu unterstützen“. Dort wie hier müsse auf „bessere Akzeptanz und sichere Lebensbedingungen“ gedrungen werden.
Diesem Ansinnen hatte sich Ende September schon die Tagung „Sinti und Roma in Görlitz und Zgorzelec“ verschrieben. Die Teilnehmer, Bürgermeister und Ausländerbeauftragte der beiden Nachbarstädte an der Neiße, Sprecher von Selbstverwaltungsorganisationen der Sinti und Roma, der Berliner „Arbeitskreis gegen Fremdenfeindlichkeit“, Gewerkschafter und Grenzschutzbeamte, richteten sich mit ihren Forderungen besonders an die Bundesregierung. So sollten „durch Roma und für Roma“ Beratungsstellen eingerichtet werden, sowohl in den Grenzstädten als auch in den Herkunftsländern der Einwanderer. Die Unterbringung von Einwanderern dürfe „nicht mehr länger der Abschreckung“ dienen. Sprachkundige Sozialbetreuer sowie eine polnisch-deutsche Kommission von Behörden und Bürgerinitiativen könnten Kommunikationsschranken abbauen. Vorrang habe jetzt die gemeinsame Sorge für die Unterbringung während der Wintermonate. Die Tagung war sich auch darüber einig, „daß die Praxis der deutschen Zugangsregelungen die Nachbarländer unter unzumutbaren Druck setzt“. Sie forderte die Bundesregierung auf, die Nachbarn, besonders Polen, finanziell zu unterstützen. Detlef Krell
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