■ Kommentar: Pressefreiheit – taz-los
Auch Pressegeschichte wiederholt sich als Farce. Als 1984 Polizeipräsident Klaus Hübner die taz von seinen Hintergrundgesprächen ausschließen wollte, mußte er sich vom Verwaltungsgericht die Grundbegriffe demokratischer Informationspolitik erklären lassen. Die Geschichte des düpierten Hübner, der aus Abneigung gegen die taz fortan lieber auf seine Runde verzichtete, erregte bundesweit Aufsehen. Gestern hat der Pressesprecher des Verkehrssenators einen ungeladenen taz-Redakteur hinauskomplimentiert, weil, so die Begründung, die taz-Schreibe im Hause von Haase nicht gefällt. Auch ein Kollege von der Boulevard-Riege, ebensowenig gelitten wie die taz-Lokalredaktion, sollte den angeblich handverlesenen Kreis des Hintergrundgesprächs von immerhin rund zwanzig TeilnehmerInnen nicht stören. Haases Sprecher hegt eine seltsame Vorstellung von Pressefreiheit und Informationspflicht – das Verwaltungsgerichtsurteil von 1984, das den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes anführt, ist ihm offensichtlich unbekannt.
Die Empörung, die JournalistenkollegInnen gestern auf den Ausschluß zeigten, ist so erfreulich wie verständlich: macht das Beispiel Schule, dann sperrt morgen der nächste Senator eine Zeitung oder einen Sender aus, die ihm nicht gefallen. Nicht alle Pressesprecher aber stehen schließlich vor der Einsicht, daß die Bemühungen, die Politik ihres Senators öffentlich darzulegen, gescheitert sind. Anders läßt sich der infopolitische Amoklauf nicht erklären. Aber Vorsicht! Der Senator hat die Gelegenheit, sich von den rabiaten Methoden seines Sprechers zu distanzieren: wir warten auf Ihre Einladung zum Hintergrundgespräch, Herr Haase! Hans Monath
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