■ Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 40 Schmuggler
: Eierdiebe und Vogeldealer

Augsburg (taz) – Als vor wenigen Tagen die Zollfahndung zwei Slowaken auf die Schliche kam, die in ihrem Auto einige Kaiseradler- Babies nach Deutschland schmuggelten, ahnten nur wenige, daß schon kurze Zeit später sich ein regelrechter Schmugglersumpf auftun würde. Doch was die bisherigen Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft ergeben haben, klingt beinahe unglaublich: Rund 40 Personen, die sich selbst überwiegend mit der Jagd beschäftigen, werden beschuldigt, Eier und Küken von seltenen Falken und Adlern in die Bundesrepublik eingeschleust zu haben. „Die Tiere, die dann bei uns ausgebrütet oder großgezogen wurden, stammen unter anderem aus Spanien, Norwegen, Island und Grönland“, berichtet die Leitende Oberstaatsanwältin Wilma Resenscheck. Sie wurden ganz offensichtlich in diesen Ländern aus Horsten entnommen und fanden in Deutschland reißenden Absatz. Die selten gewordenen Greifvögel sind seit geraumer Zeit in Zuhälter- und Schickimicki-Kreisen als Statussymbol begehrt. Was früher der ausgeflippte Jaguar war, ist heute der Kaiseradler. Auch bei arabischen Scheichs stehen die Tiere hoch im Kurs; immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Schmuggelversuchen. Doch selbst wenn sie gelingen, bedeutet das für die Vögel meist den sicheren Tod, denn im Wüstenklima überlebt kaum einer der vom Aussterben bedrohten Tiere. Ob solche Motive auch die Täter, gegen die jetzt ermittelt wird, geleitet haben, ist von der Staatsanwaltschaft nicht mit Bestimmtheit zu erfahren. Um die Hintergründe aufzudecken, müsse man mit der Bekanntgabe von Details vorsichtig umgehen, hieß es bei der Staatsanwaltschaft. „Gar nicht unproblematisch war für uns die Sicherstellung der Tiere“, erläutert die Staatsanwältin. „Wir mußten jemanden finden, der bis zum Prozeß die Tiere pflegt. Das hat jetzt ein Privatmann für uns übernommen.“ Seltene Stücke könnten bis zu 40.000 Mark wert sein, sagt Frau Resenscheck. „Nach den bisherigen Ermittlungen sieht es so aus, als wäre vor allem aus Norwegen kurz vor einer Gesetzesänderung noch eingeschmuggelt worden, was geht.“

Den Beschuldigten droht eine Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz und das Washingtoner Artenschutzabkommen. Die Höchststrafe liegt bei fünf Jahren. Einer der Hauptbeschuldigten kommt aus dem Raum Augsburg. In die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwälte platzte die Nachricht der Lübecker Kollegen, die ein weiteres Schmugglernest ausheben konnten. Voraussichtlich wird das gesamte Verfahren für diese Vorgänge in Augsburg abgewickelt. Klaus Wittmann