CDU folgt Kohl in die Steuerwahrheit

■ Steuererhöhungen „notwendig“/ Offen bleibt, wann und welche/ Waigel: Bis 1995 reicht Sparen

Düsseldorf (taz) – CDU, CSU und FDP stehen jetzt geschlossen hinter dem Plan von Bundeskanzler Helmut Kohl, 1995 die Steuern zu erhöhen. Auch der CSU-Chef und Finanzminister Theo Waigel schloß Steuererhöhungen gestern vor dem CDU- Parteitag in Düsseldorf nicht aus, bezeichnete sie lediglich als „Ultima ratio“. Der Parteitag in Düsseldorf verabschiedete mit wenigen Gegenstimmen einen Leitantrag des CDU-Vorstandes, in dem die Steuererhöhungen als notwendig bezeichnet werden, um die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs zu finanzieren und die sogenannte „Erblast“ aus DDR-Altschulden und Treuhanddefiziten abzutragen. Daneben fordert die CDU ein „drastisches Sanierungs- und Sparkonzept für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen“. Dies erfordere auch „Eingriffe bei gesetzlichen Leistungen und anderen rechtlichen Verpflichtungen“.

Unbestätigt blieben gestern Zeitungsberichte, wonach die Bundesregierung an Kürzungen bei Arbeitslosengeld und Bafög denkt sowie erneut die Mineralöl- und die Mehrwertsteuer erhöhen will. Umstritten blieb gestern in der Regierungskoalition die Frage, ob bereits vor 1995 Steuererhöhungen zur Finanzierung der deutschen Einheit nötig sind. Nach Ansicht von Frauenministerin Angela Merkel und Eberhard Diepgen (CDU) könnten schon 1993 oder 1994 zusätzliche Einnahmen erforderlich werden. FDP und CSU-Chef Waigel lehnten dies gestern ab. Wer Steuererhöhungen zu einem früheren Zeitpunkt verlange, mißachte die „konjunkturellen Realitäten“, erklärte Waigel. Kohl jedoch bestätigte indirekt noch einmal, daß dies für ihn keineswegs ausgeschlossen ist: In seiner Rede vom Montag habe er lediglich deutlich gemacht, daß die Belastungen für die Bürger schon bald höher würden, wenn nicht Bund, Länder und Gemeinden ihren Beitrag zum Sparen leisteten.

Bereits am Dienstag hatte die CDU auf ihrem Parteitag einen Antrag zum Asylrecht verabschiedet, nachdem das individuelle Grundrecht auf Asyl durch eine „institutionelle Garantie auf der Basis der Genfer Flüchtlingskonvention“ ersetzt werden soll. Die Bundeswehr soll sich künftig an Kampfeinsätzen „zur Wahrung und Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ beteiligen können. Wehrpflichtige, so heißt es weiter, „werden zur Landesverteidigung eingesetzt“. hmt Seite 5