Den Patienten schützen? Oder den Arzt?

■ Dr.Klaus-H. Damm ist geschäftsführender Arzt in der Ärztekammer

INTERVIEW

Den Patienten schützen? Oder den Arzt? Dr.Klaus-H. Damm ist geschäftsführender Arzt in der Ärztekammer

taz: Gestern wurde vor dem Amtsgericht ein Mann, der sich bei der Ärtzekammer über einen Arzt beschwert hatte, wegen Beleidigung zu 1000 Mark Strafe verurteilt. Dies, weil die Ärztekammer den Beschwerdebrief an den Arzt weitergeleitet hat. Ist das üblich, halten Sie es für angemessen?

Damm: Ja, in beiden Punkten. Der Arzt wird ja in solchen Fällen beschuldigt, gegen das Berufsrecht verstoßen zu haben. Er muß also die Gelegenheit bekommen, zu den Vorwürfen vollständig Stellung zu beziehen. Die Ärztekammer muß eine vollständige Dokumentation sicherstellen, und heftet den Brief in die Arztakte. Auf Akteneinsicht hat jeder Arzt einen Rechtsanspruch, daher schicken wir bereits im Vorwege eine Kopie des Beschwerdebriefs an ihn.

taz: Wird so der Schutz von Beschwerdeführern von der Kammer ausreichend gewährleistet?

Damm:Ich sehe kein Schutzbedürfnis für den Beschwerdeführer, sondern das für den Arzt. Die Wahrheitsfindung muß doch hier im Vordergrund stehen. Der Beschuldigte ist der Arzt, also der zu Schützende.

taz: Nun sind in Fällen, wo die Gesundheit eines Menschen beschädigt wurde, emotionale Ausbrüche mehr als verständlich. Wäre es da nicht angemessen, wenn die Ärtzekammer vor der Weitergabe einer Beschwerde den Patienten darüber informiert, um ihm damit die Gelegenheit zu geben, seine Wortwahl zu überdenken und vielleicht zu versachlichen?

Damm: Völlig richtig. Wir werden dies als Konsequenz aus diesem Fall künftig auch tun, weil wir natürlich auch die Patienten schützen wollen. Allerdings ist so etwas in 11 Jahren jetzt das erste Mal aufgetaucht. Zudem hat der Arzt das Beleidigungsverfahren auch gegen meine ausdrückliche Empfehlung eingeleitet. Fragen: Sannah Koch