Recycling - aber wie?

■ Klage des Verpackungsverbandes gescheitert

Daß Kartonverpackungen nicht gut für die Umwelt sind, darf weiter gesagt werden. Hersteller von Getränkeverpackungen sind mit einer Klage gegen Äußerungen über die mangelnde Umweltverträglichkeit ihrer Produkte vor Gericht gescheitert. Die 15. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wies die Klage des Fachverbandes Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel (FKN) gegen den Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Verbraucherzentrale Niedersachsen zurück.

Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Bernd Thomas sind die Verpackungshersteller nicht unmittelbar von den Äußerungen betroffen. Es handele sich vielmehr um eine „allgemeine Systemkritik“. Zwei der drei beanstandeten Äußerungen hätten die beiden Verbände inzwischen zurückgezogen.

Der FKN wollte ein Faltblatt und eine Broschüre verbieten lassen, in der BUND und Verbraucherzentrale behauptet hatten, es stehe „in den Sternen“, ob verschmutzte Verpackungen recycelt werden könnten. Obwohl Teile der beanstandeten Textstellen bereits geändert worden waren, bestand der FKN auf einer Verurteilung.

Das Urteil stellt auch eine Schlappe für das Duale System Deutschland (DSD) dar, das sich zur Entsorgung der Verpackungen seiner Mitgliedsorganisationen verpflichtet hat. Ursprünglich war die Kritik von BUND und Verbraucherzentrale gegen diese mit dem „Grünen Punkt“ von DSD ausgezeichneten Verpackungen gerichtet. Die Verpackungen — unter anderem Getränkekartons — könnten zu Umweltproblemen führen, da deren Materialverbund aus Papier, Kunststoff, und teilweise auch Metall, "überhaupt nicht oder nur unter großen Aufwand recycelt“ werden könnten, hieß es. dpa