Nicht bloß Haare ab

■ Friseurin fiel bei Meisterprüfung und dann auch vor Gericht durch

Nicht bloß Haare ab

Friseurin fiel bei Meisterprüfung und dann auch vor Gericht durch

Wer als Friseurin keinen blassen Schimmer davon hat, wie man es verhindert, daß eine Kundin statt mit honigfarbener Tönung im glatten Bubikopf mit platinblonder Wuschelmähne den Salon verläßt, darf sich nicht Meisterin nennen. Das mußte sich eine 33 Jahre alte Frau vom Verwaltungsgericht Lüneburg sagen lassen. Das Gericht gab dem Meisterprüfungsausschuß recht, der die Kandidatin auch beim dritten Anlauf durch die Meisterprüfung fallen ließ.

In großen Teilen der Meisterprüfung waren die Leistungen nicht ausreichend: Meisterstück und Arbeitsprobe wurden mit einer „Vier“ bewertet, Wirtschaft und Recht, Berufs- und Arbeits

Haargenaue Kenntnisse nötig

pädagogik ebenfalls. Zum Verhängnis wurde der Friseurin dann die aus vier Teilen bestehende fachtheoretische Prüfung, in der es drei Fünfen und eine Vier hagelte. Gestaltung, Fachtheorie und Werkstoffkunde, alles sogenannte „Sperrfächer“, die unbedingt perfekt beherrscht werden müssen, hatten nicht den Anforderungen der strengen Prüfer standgehalten, nur in Kalkulation gab es eine Vier.

„Es geht nicht nur um gutes Haareschneiden und äußere Schönheit, sondern darum, daß eine Meisterin haargenau wissen muß, daß sie eine gefahrgeneigte Tätigkeit wegen des häufigen Umgangs mit Chemikalien verrichtet“, sagte der Prozeßvertreter der Handwerkskammer. Schließlich müsse sich die Schlichtungsstelle „relativ häufig“ mit Kunden-Beschwerden wegen vermurkster Dauerwellen herumschlagen. Die Durchfallquote bei Friseuren liege bei ca. 15 Prozent. dpa