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Zauberlehrling Mann-betr.: Zum medizinischen-technischen Versuch in Erlangen an einer für tot erklärten Frau

Zum medizinisch-technischen Versuch in Erlangen an einer für tot erklärten Frau

Noch ist das Bild von der Frau als biologischem Objekt aus der männlichen Vorstellungswelt nicht restlos verbannt, da erhält es von medizinischer und juristischer Seite neuen Auftrieb. Vorwiegend männlich geprägter wissenschaftlicher Ehrgeiz bestimmt nun die Frau zum biotechnischen Objekt. Spätestens wenn sie schwanger ist, muß sie funktionieren.

Als Rechtfertigung für dieses höchst fragwürdige Experiment soll der ärztliche Auftrag zum Erhalt des Lebens gelten. Doch mit Lebenserhalt um jeden Preis wird nicht nur der toten Mutter, sondern auch dem Ungeborenen Gewalt angetan.

Die Zustimmung der Angehörigen zur Fortsetzung des Versuchs ist menschlich verständlich und nicht zu verurteilen. Sie verdienen Anteilnahme und Mitgefühl.

Die sogenannte Ethik-Kommission des Krankenhauses jedoch war schon auf Grund ihrer Zusammensetzung völlig überfordert. Unverzichtbar ist in solchen Fällen die Ergänzung von Medizinern und Juristen durch Fachleute aus Psychologie, Theologie und Ethik sowie die Parität von Frauen und Männern im Gremium.

Auch eine Entscheidung für das medizinisch-technisch Machbare muß sich an Artikel 1 GG messen lassen: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sybille Ploog, Pressereferentin Bündnis 90, Berlin

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