Gleichstellung am „Maßstab Mann“

■ Verfassungskommission zu Artikel 3

Bonn (taz) – Andrea Maihofer aus Frankfurt brachte als einzige der sieben Sachverständigen der gemeinsamen Verfassungskommission das Grundübel auf den Punkt: in der Debatte um die Gleichberechtigung werde die Situation der Frau immer am Maßstab Mann gemessen und erscheine so stets als Mangel. „Frauen werden im gegenwärtigen Recht, außer was ihre biologische Verschiedenheit anbetrifft, fast ausschließlich nur weil und insoweit sie Menschen wie Männer sind, als gleichberechtigt anerkannt“, sagte die Gesellschaftswissenschaftlerin gestern auf der Anhörung der gemeinsamen Verfassungskommission in Bonn. Im Mittelpunkt stand Absatz 2 des Grundgesetzartikels 3: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Bislang konnte sich die gemeinsame Verfassungskommission von Bund und Ländern lediglich darauf einigen, daß es künftig heißen soll: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“

Die Verfassungskommission befaßte sich gestern mit der Frage, ob und wie Artikel 3 um einen Gleichstellungsauftrag sowie eine sogenannte „Kompensationsklausel“ ergänzt werden sollte. Diese Klausel wäre die verfassungsrechtliche Grundlage für Frauenförderrichtlinien und -gesetze, wie sie in verschiedenen SPD-regierten Ländern längst existieren, aufgrund der Quotierungsfestschreibung jedoch immer wieder in Frage gestellt werden. Hardliner-Positionen fanden sich auch gestern wieder. So vertrat Walter Schmitt Glaeser von der Universität Bayreuth die Auffassung, der Platz der Frau sei am Herd. Er ging davon aus, die Frau sei „frei, dem neuen Rollenverständnis zu widerstehen und die Aufgabe der Erziehung zu übernehmen“. Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst Benda hält dagegen die explizite Förderung von Frauen angesichts ihrer Unterrepräsentation vor allem in höheren Positionen für erforderlich. Dies könne jedoch nur für den öffentlichen Dienst, nicht für die Privatwirtschaft gelten.

Den Frauenministerinnen der SPD-regierten Länder reicht das nicht. Sie fordern Frauenförderung in der ganzen Gesellschaft, nicht nur im öffentlichen Dienst.

Voraussichtlich wird die Verfassungskommission am 4. März nächsten Jahres über die verfassungsmäßigen Frauenrechte entscheiden. Myriam Schönecker