Harte Strafen für Brandstifter

■ Wegen eines Anschlags, durch den ein Asylbewerberheim in Ketzin abbrannte, wurden zwei junge Männer zu Haftstrafen von sieben und vier Jahren verurteilt

Potsdam (dpa/AFP) – Im ersten Prozeß um einen Brandanschlag auf ein brandenburgisches Asylbewerberheim sind am Mittwoch abend vor dem Potsdamer Bezirksgericht harte Strafen verhängt worden. Ein 21jähriger arbeitsloser Maurer aus Ketzin (Kreis Nauen) wurde wegen schwerer Brandstiftung zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Mann hatte gestanden, zwei Brandflaschen auf das Asylbewerberheim in seiner Heimatstadt geworfen zu haben. Als Motiv gab er Abneigung gegen sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge an. In der Urteilsbegründung wurde die „krasse Ausländerfeindlichkeit“ des Angeklagten hervorgehoben.

Der zweite Mitangeklagte, ein 20jähriger Zimmermann, wurde zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er bedauerte vor dem Gericht seine Tat. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Das Gericht blieb unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft von acht Jahren beziehungsweise fünf Jahren und sechs Monaten Haft. Der ursprüngliche Vorwurf des versuchten Mordes war während der zweitägigen Hauptverhandlung fallengelassen worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil bereits Revision eingelegt. „Es hätte auch die Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdelikts erfolgen müssen“, hieß es zur Begründung. Durch die Revision geht das Urteil an den Bundesgerichtshof.

Die 44 Insassen des Heims, das Anfang September vollständig niedergebrannt war, hatten sich in Sicherheit bringen können.

Während der Anhörung mehrerer Polizeibeamter hatte der Vorsitzende Richter Wolfang Hansel auf Mängel und Ungenauigkeiten in der Ermittlungsarbeit hingewiesen. So sei der Tatort nicht ausreichend untersucht worden. Auch eine Blutalkoholprobe der Täter wurde nicht genommen. Nach einem Sachverständigen-Gutachten hatte der 21jährige Angeklagte zur Tatzeit mehr als drei Promille Alkohol im Blut. Der Arbeitslose habe Ausländer als existentielle Bedrohung gesehen und wollte sie laut Gutachten mit dem Feuer abschrecken und politisch Verantwortliche aufwecken.

Seit Jahresbeginn sind mehr als 150 Anschläge auf die insgesamt 122 brandenburgischen Asylbewerberheime verübt worden, davon 44 Brandanschläge. In Brandenburg leben derzeit nach Angaben des Innenministeriums knapp 31.500 Asylbewerber.