Sie hat ihn wirklich geliebt!

■ Knete und Liebe: Kripo-Beamter in trauter Zweisamkeit mit Zuhälterin

in trauter Zweisamkeit mit Zuhälterin

Als die 16jährige Brasilianerin Claudia-Maria 1989 in ihrer Heimat von dem Angebot der Nachbarin Angelika Rocher erfährt, ist sie Feuer und Flamme: Die Dolmetscherin möchte die junge Frau mit nach Hamburg nehmen, damit auch sie die deutsche Sprache lerne. Arbeit in einer Reinigung könnte sie besorgen. Eine ganz normale Alltagsgeschichte also.

Kaum in Hamburg angekommen, begann für Claudia das böse Erwachen: Dolmetscherin Angelika entpuppte sich nämlich als Prostituierte. Und Claudia hatte sie nur deshalb mitgenommen, damit auch sie für sie anschafft. Die völlig ein-

1geschüchterte und naive Minderjährige, die anfangs mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr mit Kunden gezwungen wurde, mußte notgedrungen mitmachen. Claudia: „Sie sagte, sie wolle zu Polizei gehen, und die bringen mich dann um.“

Zuerst arbeitete sie in einer Wohnung in der Stresemannstraße 111, dann zuletzt in der Bismarckstraße 122. Ihre Tageseinnahmen von 700 bis 1000 Mark mußte Claudia stets an Angelika zur Deckung der „Unkosten“ abgeben. Sie bekam nur 100 Mark Taschengeld die Woche. Unter „Unkosten“ verstand Angelika offenkundig auch monatliche Zahlungen von 400

1Mark an den Kripobeamten Diethard P., in den sich die Zuhälterin angeblich verliebt hatte. Doch „der Blonde“ war verheiratet, vom gemeinsamen Leben keine Spur. Claudia: „Sie hat ihn geliebt, trotz alledem.“

„Dieter“ kam öfter nach der Arbeit in Angelikas Privatwohnung in der Rentzelstraße 32, dann wurde bei Obstsalat, Kerzenschein und Lambada getanzt und gefeiert. Anschließend gab's für den Polizisten kostenlos sexuelle Handlungen in allen Variationen, beide Frauen gingen mit ihm ins Bett. Claudia: „Mit mir hat es aber nicht geklappt.“ Später kam dann immer für Claudia das Zeichen, ins Badezimmer zu gehen. Dann kassierte Diethard P. sein Wochensalär von 100 Mark ab. „Sie sagte immer, er braucht das Geld“, erinnert sich Claudia. Dafür würde er „Schutz gewähren“ und im Ernstfall die Ermittlungen positiv beeinflussen. Claudia: „In Brasilien ist es nicht verboten, Polizisten zu bezahlen.“

Ein anonymer Hinweis ließ dann alles auffliegen. Angelika Rocher wurde 1990 wegen Zuhälterei mit Minderjährigen zu 22 Monaten Knast verurteilt, und gestern stand nun Polizist „Dieter“ wegen Bestechung, Korruption und Strafvereitelung im Amt vor Gericht. Doch da sich Angelika nach der Haft ins Ausland abgesetzt hatte, war nicht zu beweisen — trotz Claudias präziser Angaben —, ob es sich tatsächlich um Bestechungsgelder handelte, oder ob Angelika ihm aus Liebe die Knete geschenkt hatte. Also: Freispruch! Ein Gutes hatte alles aber doch: Claudia ist nun den Zuhälterklauen entronnen, hat einen Ex-Kunden geheiratet und ist nun glückliche Mutter. Peter Müller