Umweltschutz umverteilt?

Gewerkschafter kritisieren  ■ Stellenstillstand in der Umweltbehörde

Gift in der Elbe, Knatsch in der Umweltbehörde: Die in der ÖTV organisierten Kollegen des Vahrenholt-Amtes schlagen jetzt Alarm. Grund: Ständig neue Aufgaben, aber kaum neue Mitarbeiter, seit der Senat Ende 1991 die Personalausstattung der Behörden eingefroren hat. Neue Planstellen können seitdem nur eingerichtet werden, wenn sie durch zusätzliche Gebühreneinnahmen finanziert werden oder gleichzeitig ein Personalabbau an anderer Stelle stattfindet.

„Hier werden die derzeitigen Behördengrößen festgeschrieben, um das alljährliche Geschachere um neue Stellen zwischen den Senatoren zu vermeiden“, kritisiert Alexander Porschke von der ÖTV-Betriebsgruppe der Umweltbehörde. Dafür nehme der Senat „Abschied von seiner Lenkungsfunktion für die politische Schwerpunktsetzung in Hamburg“. Neue Aufgaben könnten nur noch wahrgenommen werden, wenn an anderer Stelle der Rotstift angesetzt wird. Alexander Porschke: „Die Sanierung der Bille- Siedlung kann so auf Kosten der Elbreinhaltung erfolgen“.

Der jetzt vorliegende neue Personalplan der Behörde sieht folgende Schwerpunkte vor: Überwachung des Gentechnik-Gesetzes, Altlastensanierung, Grundwasser- und Bodenschutz. Der Rotstift wird dafür beim Amt für Abfallwirtschaft und besonders beim Technischen Umweltschutz angesetzt. Hier, wo die Emissionsgrenzwerte für die Industrieunternehmen festgesetzt und überwacht werden, sollen sechs Arbeitsplätze wegfallen, zwei davon für die Überwachung der Giftschleuder Norddeutsche Affinerie.

Zwar weist Behörden-Sprecherin Silvia Schwägerl darauf hin, daß es für die Umweltbehörde auch Ausnahmen von dem Senatsbeschluß gibt. So hat Fritz Vahrenholt 1992 die Personalkosten für 47 zusätzliche Mitarbeitern bewilligt bekommen. Doch im Grundsatz, das bestätigt Schwägerl, darf die Senatsvorgabe nicht angetastet werden.

Besonders schlimm: Nach Ansicht der ÖTV-Betriebsgruppe werden aufgrund des Senatsbeschlusses neue Umweltschutzvorhaben und Ökologie-Gesetze so „zurechtfrisiert“, daß aus ihnen kein zusätzlicher Personalbedarf erwächst. Aus der jüngst beschlossenen Novellierung des Abwassergesetzes strich der Senat die Verpflichtung der Umweltbehörde, die Einhaltung von Auflagen bei der Einleitung von Schadstoffen ins Sielnetz regelmäßig zu überprüfen. Ein Freibrief für Wasserverschmutzer. Marco Carini