Leistung soll sich wieder lohnen

■ Grüne stellen neues Modell zur Parteienfinanzierung vor

Bonn (dpa) – Die Grünen haben eine neues Modell der Parteienfinanzierung vorgelegt, das, entsprechend den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts, zu mehr Transparenz und Staatsferne der Parteifinanzen führen soll. Künftig sollen nicht mehr wie bisher fiktive Wahlkampfkosten erstattet, sondern politischer Erfolg und Leistung honoriert werden.

Als „Erfolgsfaktoren“ sollen je zur Hälfte das Wahlergebnis und das Beitrags- und Spendenaufkommen des Vorjahres der einzelnen Parteien herangezogen werden. Im Ergebnis würde dies zu erheblich geringeren staatlichen Zuschüssen für alle Parteien führen. Die Grünen werden ihr Modell heute der vom Bundespräsidenten berufenen Expertenkommission vorlegen, die bis zum Jahresende Vorschläge für die künftige Parteienfinanzierung erarbeiten will.

Das schlagen die Grünen im einzelnen vor: Der „Wahlerfolgsanteil“ berechnet sich aus dem Verhältnis der erzielten Stimmen einer Partei zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen für alle Parteien. Der Spenden-/Beitragsanteil berechnet sich aus dem Verhältnis der Einnahmen einer Partei zur Gesamtsumme der Einnahmen aus Beiträgen und Spenden aller Parteien.

Während die Parteien bisher unabhängig von der tatsächlichen Wahlbeteiligung fünf Mark für jeden Stimmberechtigten erhalten, sollen die (geringeren) Zuschüsse künftig an die reale Wahlbeteiligung gebunden werden. Dabei dürfen die staatlichen Mittel die Eigeneinnahmen einer Partei nicht überschreiten. Die Obergrenze der staatlichen Finanzierung ergibt sich nach dem BVG-Urteil derzeit aus der Summe aller zwischen 1989 bis 1992 geflossenen Mittel, das sind 231 Millionen Mark. Bei einem fünfprozentigen Wahlerfolg bekäme die jeweilige Partei dann etwa 4,15 Millionen Mark. Die Grundfinanzierung dieser Partei läge bei 9,9 Millionen. Der Wahlerfolgsanteil von 50 Prozent läge bei 115,5 Millionen Mark.

Nach den Worten des Grünen- Schatzmeisters Henry Selzer ermöglicht das Modell die notwendige Balance zwischen Staatsfreiheit der Parteien und ihrem Schutz vor der Vereinnahmung durch finanzkräftige gesellschaftliche Gruppen.

Nach dem Vorschlag der Grünen soll die steuerliche Abzugsfähigkeit für Mitgliedsbeiträge und Spenden auf 5.000 Mark für Einzelpersonen erhöht und die Veröffentlichungspflicht von 20.000 auf 5.000 Mark herabgesetzt werden. Als zeitgemäße Form der Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte der Parteien schlagen die Grünen kurze Fernsehsendungen vor, die von der Bundestagsverwaltung verantwortet werden sollen.