Gurke des Tages

■ Finanzgericht Düsseldorf

Ein Fakir ist kein Künstler, sondern ein Gewerbetreibender – meint zumindest das Finanzgericht Düsseldorf. Darum habe das Finanzamt dem rheinischen Artisten zu Recht einen Gewerbesteuermeßbescheid ins Haus geschickt, urteilte das Gericht und verwarf die Klage des Mannes. Der Artist war mit dem ganzen Repertoire eines Fakirs – Feuerschlucken, Hypnotisieren, Nagelbrett und Glasscherben-Lauf — öffentlich aufgetreten. Unbeeindruckt verweigerten die Richter dem Fakir die steuerliche Anerkennung als Künstler, da er „keine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe“ vollbringe.