Forschungsstipendien verlängert

■ Berliner Verwaltungsgericht entschied zugunsten von Studentinnen der Humboldt-Uni/ 30 Verfahren anhängig

Berlin (taz) – Die Humboldt- Universität muß ihren ehemaligen Forschungsstudenten die zu DDR- Zeiten gewährten Stipendien weiterhin zahlen. Mit diesem Urteil gab die 17. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts in Charlottenburg gestern den Klagen zweier PromotionsstudentInnen und einer Aspirantin statt. Die Arbeiten der Studierenden waren – wie etwa zweihundert andere auch – in einem umstrittenen Verfahren im Sommer des vergangenen Jahres als nicht förderungswürdig erachtet worden.

Aufgrund dieser Entscheidung der Wissenschaftsverwaltung des Senats waren die künftigen AkademikerInnen von der staatlichen Förderung ausgeschlossen worden. Am Verwaltungsgericht sind noch rund dreißig ähnliche Verfahren anhängig.

Die Situation der betroffenen Studentinnen und Studenten, die an ihren Doktorarbeiten sitzen, wird sich dennoch nicht von heute auf morgen verbessern. Einige von ihnen bestreiten ihren monatlichen Lebensunterhalt derzeit von 470 Mark Sozialhilfe.

Es ist damit zu rechnen, daß die Humboldt-Universität Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes einlegt oder dies auf Weisung der Berliner Wissenschaftsverwaltung tun muß.

Das Gericht entschied gestern, daß die Humboldt-Universität die Stipendien in Höhe von 738 Mark zuzüglich diverser Zuschläge bis zum voraussichtlichen Ende der Promotionen im August nächsten Jahres zu zahlen hat. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, daß die zu DDR-Zeiten ergangene Ernennung zum Forschungsstudenten über Artikel 19 des Einigungsvertrages als weiterhin gültiger Verwaltungsakt anzusehen sei. Diese Ernennung beinhalte die Zahlung eines entsprechenden Stipendiums, die einzuhalten sei. Die Rücknahme der Förderungszusage im Februar 1992 sei ungültig, weil die Humboldt-Universität dabei nicht in eigenem Ermessen, sondern auf Weisung des Wissenschaftssenators gehandelt habe.

Damit mißbilligten die Richter den fragwürdigen Umgang der Wissenschaftsverwaltung mit den ForschungsstudentInnen der ehemaligen DDR. Im Januar 1991 war ihnen noch ausdrücklich zugesichert worden, sie könnten ihre Doktorarbeiten beenden. Im Juli hatten sie sich dennoch einer Hopplahopp-Evaluierung zu unterziehen. Staatssekretärin Schnoor entließ die rund 200 negativ Bewerteten dann gleich selbst, obwohl das Aufgabe der Humboldt-Universität gewesen wäre.

Einige von ihnen, darunter ein Berliner Förderpreisträger, setzten dennoch die Arbeit an ihrer Promotion fort. Nun können sie nur darauf hoffen, daß die Universität und letztlich auch die Wissenschaftsverwaltung nachgeben oder das Verfahren per Revision vor das Bundesverwaltungsgericht bringen. Der Vorsitzende Richter der 17. Kammer bestätigte gegenüber der taz, die ForschungsstudentInnen könnten nur dann ihr Geld bekommen, „wenn das Bundesverwaltungsgericht schnell zu unserer Auffassung kommt“. Christian Füller