Lukrative Connection

■ Amt für Jugend vermittelt sachkundigen Rat - und bezahlt auch gerne

vermittelt sachkundigen Rat — und bezahlt auch gerne

Jetzt ist es also amtlich: Den Senat stört‘s nicht, daß findige Unternehmer an Kindergärten verdienen — obwohl diese doch eigentlich soziale Einrichtungen sind. Spielregel: Die Geschäftsleute sollten nicht offen „privatgewerblich“ auftreten, sondern sich als „Verein“ tarnen. Dann jedenfalls genießen sie sogar das besondere Wohlwollen des Amtes für Jugend (AfJ). Das ergibt sich aus der Antwort des Senats an die GAL-Abgeordnete Ulla Bussek.

Zur Erinnerung: Die Abgeordnete hatte sich in einer Anfrage an den Senat nach Vorgängen im AfJ erkundigt: ob es rechtens sei, daß eine Regina Espig GmbH und deren rühriger Prokurist Hans-Jürgen Tost, getarnt als Verein Pusteblume, in kurzer Zeit fünfmal mit dem AfJ ins Geschäft gekommen ist und darüber hinaus zusätzlich mit fast 80000 Mark pro Jahr gesponsert wird? Und ob es rechtens sei, daß die Behörde der Tost-Firma KTH Projekt- und Unternehmensberatung auch noch die Kundschaft zutreibt? (siehe taz vom 29.10.)

Ja, meint dazu der Senat in seiner Antwort: „In einigen Fällen wurde Trägern anheim gegeben, den Rat des genannten Vorstandsmitglieds einzuholen, weil es über erhebliche praktische Erfahrungen mit der Gründung eines Trägervereins, aus Verhandlungen mit Behörden und bei der Errichtung eines Kindertagesheims...verfügt.“ Aus der Vereinsperspektive könne der Herr Tost eben besser informieren als die Behörde.

Dem Senat sei bekannt, daß der Verein Pusteblume entgeltliche Beratung für andere Träger anbietet. Und: „Daß ein ehrenamtlich tätiges Mitglied des Vorstands eines Trägervereins sein Organisations- und Fachwissen gewerblich nutzt, ist ein Umstand, den der Senat grundsätzlich nicht zu bewerten hat.“

Weiter: „Soweit ein Träger nach Beratung mit der zuständigen Behörde und auf deren Anregung diese Dienste in Anspruch nimmt, können die Beratungskosten anerkannt werden.“ Alles Weitere, so befindet der Senat, sei „Sozialgeheimnis“ oder „Steuergeheimnis“. Auf jeden Fall geheim.

Noch. Über die Begünstigung von Espig/Tost/Pusteblume durch das Amt für Jugend denkt zur Zeit das Verwaltungsgericht nach. Auch die Statsanwaltschaft für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen ermittelt: wg. Subventionsbetrug. Ulla Küspert