Maastricht: Bundestag will mitreden

■ Bundesregierung soll die Parlamente stärker einbeziehen/ Ratifizierung der Verträge erst am 2. Dezember

Bonn (taz) – Bundestag und Bundesrat haben sich größere Rechte bei der Übertragung weiterer Kompetenzen an die in den Maastrichter Verträgen vereinbarte Europäische Union gesichert. Wie die europapolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heidemarie Wieczorek-Zeul, gestern sagte, habe die Bundesregierung jetzt klargestellt, daß Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen müßten, bevor weitere Zuständigkeiten übertragen werden könnten. Auch im neugefaßten Artikel 23 des Grundgesetzes werde eine entsprechende Formulierung aufgenommen.

Diese Klarstellung war notwendig geworden, nachdem den Abgeordneten im Sonderausschuß „Europäische Union“ ein versteckter Passus im Maastrichter Vertragswerk aufgefallen war. Unter dem harmlosen Titel „Visumzwang, einheitliche Visagestaltung“ sah er für verschiedene Felder der Zusammenarbeit – darunter die Einwanderungspolitik – vereinfachte Vertragsänderungen vor. Dafür, so zunächst das Bundesinnenministerium, hätte eine einfache Bundestagsmehrheit genügt.

Weitgehende Einigung, so die SPD-Abgeordnete, hätten CDU, FDP und SPD auch über ein Rechtsstellungsgesetz für den Bundestag erzielt, das die Bundesregierung verpflichte, den Bundestag umfassend über alle Vorhaben innerhalb der Europäischen Union zu unterrichten, vor Entscheidungen sein Votum einzuholen und dieses Votum den Verhandlungen zugrunde zu legen.

Durch parallele gleichlautende Resolutionen wollen Bundestag und Bundesrat außerdem klarstellen, daß sie vor dem endgültigen Eintritt in eine europäische Währungsunion erneut prüfen und entscheiden werden, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen. Nach Wieczoreks Angaben wird der Bundestag den Vertrag am 2. Dezember ratifizieren. Die SPD habe sich damit gegen die CDU durchgesetzt, die das Vertragswerk schon am 27. November passieren lassen wollte. hmt