Nicht-EG-Ausländer: Studenten 2. Klasse

Für Erk Yontar vom Asta-AusländerInnenreferat ist der Fall Seth Quartey bezeichnend für die Diskriminierung, die ausländischen Studierenden an der Hamburger Uni zuteil wird. Vor allem Bewerber aus Nicht-EG-Staaten würden durch immer neue Gesetze und Vorschriften, aber auch durch falsche Informationen, nach Kräften von einem Studium in der BRD abgeschreckt. So ist es seit 1990 für ausländische Studienbewerber Pflicht, 400 Stunden Deutschunterricht nachzuweisen. Ein Luxus, den sich nur Kinder reicher Eltern leisten können.

Nicht-EG-Studenten müssen ihre Sprachkenntnis mit einem Test belegen. EG-Studenten sind dagegen von dieser Prüfung befreit. Der Hinweis, daß auch andere Wege, die Sprache zu lernen, anerkannt werden, fehlt in dem im Ausland verbreiteten Informationsblatt. Die Neuregelung zeigt Wirkung. Erk Yontar: „Die Zahl der Bewerbungen aus dem Ausland hat sich seither halbiert.“

Auch materiell sind Nicht-EG- Studenten benachteiligt. Bafög erhalten nur anerkannte Asylbewerber oder Kinder von Gastarbeitern. 90 Prozent der ausländischen Studenten müssen sich mit Jobs über Wasser halten. Die bekommen sie nur, wenn nachgewiesen ist, daß sie keinem Deutschen und keinem EG-Studenten die Arbeit wegnehmen.

Wie Seth Quartey müssen Nicht-EG-Studenten ihre Aufenthaltserlaubnis jährlich verlängern lassen. Zu Beginn des Studiums sogar vierteljährlich. Die Bewilligung wird von der Einhaltung der Regelstudienzeit abhänging gemacht. Eine Vorgabe, die die meisten deutschen Studenten nicht schaffen, selbst wenn sie Bafög bekommen. kaj