Auer-Prozeß: Strate gibt auf

Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate hat in dieser Woche die Revision gegen das Urteil im Mordprozeß gegen Jürgen Auer zurückgezogen. Damit scheinen die beiden Verteidiger Lenore Gottschalk-Solger und Strate doch noch zu akzeptieren, daß ihr Mandant in Jahr 1984 einen „kaltblütigen Mord“ begangen haben soll.

So hatte es im August diesen Jahres das Hamburger Landgericht unter dem Vorsitzenden Richter Diethelm Erdmann festgestellt. Der Fall war nach einer erfolgreichen Beschwerde beim Bundesgerichtshof wieder aufgerollt worden. Das frühere Urteil einer anderen Strafkammer wurde letztendlich bestätigt. Allerdings verhängte Richter Erdmann statt der im ersten Urteil verfügten lebenslänglichen Freiheitsstrafe lediglich 13 Jahre Haft. Die Kammer konnte nicht ausschließen, daß der in der Hauptverhandlung plötzlich massiv behauptete Drogenkonsum des Angeklagten nicht doch zu einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit geführt haben könnte.

Die Verteidigung, die jeden Journalisten mit wütenden Attacken überhäufte, wenn er nicht von der Unschuld des Angeklagten schrieb, muß wohl irgendwann eingesehen haben, daß man in der taz, in der Mopo und im NDR einen Mörder auch einen Mörder nennen darf.

Christine Bauer